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Von Finanzierungsbedarf und Begehrlichkeiten

17.07.14 (Kommentar, Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Wenn VDV-Präsident Jürgen Fenske (der hauptberuflich Chef der Kölner Verkehrsbetriebe ist) sagt, dass er mit Regionalisierungsgeldern gerne Busse und Bahnen finanzieren möchte, dann hat er sich fast schon verquatscht. Es ist ja verständlich, dass gerade die kommunalen Unternehmen ein Problem mit ihrer Finanzierbarkeit haben und es steht völlig außer Frage, dass auch hier eine öffentliche Kofinanzierung gebraucht wird, aber gerade die Bundesregionalisierungsgelder sind eben nicht für den kommunalen Bereich da. Sie sind nicht für die Tram gedacht, nicht für den Stadtbus und auch nicht für die Schülerbeförderung, sondern sie dienen ausschließlich der Flächenerschließung mit der Eisenbahn.

Es ist zwar gerade noch legitim, hieraus Infrastrukturinvestitionen zu finanzieren, aber auch nur in einem begrenzten Umfang. Vielleicht nochmal zur Erinnerung: Bei der Deutschen Bundesbahn gab es immer wieder Investitionsprogramme. Es wurden mit politischem Willen ganze S-Bahnnetze errichtet, es wurden Fahrzeuge gefördert, aber es hieß auch immer wieder, dass die Bundesbahn für die operativen Kosten selbst aufkommen muss. Mit der Regionalisierung gab es neben der Trennung von Be- und Ersteller erstmals überhaupt in der deutschen Eisenbahngeschichte verlässliche Vereinbarungen über die Finazierung des strukturell defizitären Betriebs. Endlich war klar, dass der Staat nicht nur Geld gibt, um Strecken zu bauen, sondern auch im Anschluss daran den dort notwendigen Betrieb finanziert.

Das ist gerade im Hinblick auf aktuelle Neubauprojekte ein oft interessanter Punkt. Landesregierungen wollen (natürlich auf Kosten des Bundes) neue S-Bahn- oder RE-Netze bauen, aber wenn es um die Frage geht, wovon denn der dann anstehende zusätzliche Betrieb finanziert werden soll, wird man häufig schmallippig. Was sowohl VDV als auch VCD nicht ausreichend ansprechen, ist dass eine auskömmliche Versorgung mit Regionalisierungsgeldern der Schiene nutzen soll, aber eben nicht für andere Zwecke gedacht sind. In ein novelliertes Regionalisierungsgesetz gehört ganz klar rein, dass das Geld nicht mehr nur hauptsächlich, sondern ausschließlich für den SPNV eingesetzt werden soll. Der bestehende Gummiparagraph muss durch eine bessere Regelung ersetzt werden.

Und wenn wir gerade bei besseren Regelungen sind: Natürlich war es kurz nach dem Mauerfall zunächst mehrheitsfähig, den Status Quo zu schützen. Aber dann ist eben auch Ende mit dem Vergnügen. Es ist jetzt an der Zeit, sich mit der Frage auseinanderzusetzen, wo das Geld dringend gebraucht wird. Sehr wahrscheinlich werden die Länder sich da nicht einigen können, weil jedem doch das eigene Hemd am nächsten ist. Aber es braucht eine vernünftige Ausarbeitung. Idealerweise gibt es eine umfassende Grundlagenbegutachtung, wo das Geld wie gebraucht wird. Wenn man das nicht will, hat man in Deutschland aus eben jenem Grund einen Königssteiner Schlüssel, damit sich Bund und Länder eben nicht in den Haaren ziehen. Der kann auch für den SPNV angewandt werden. Das ist genauso wichtig wie eine die Gesamtfinanzierung.

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