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Investitionsanreize statt Gießkannen-Subvention

06.03.14 (Kommentar, Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Im ÖV-Wesen ist man immer groß darin, neue Subventionen, Vergünstigungen und anderes zu fordern, jedes mal nach dem Prinzip „Ich will das aber ein bisschen billiger kriegen.“ Auch in der Debatte um die EEG-Umlage wird eine verkürzte Diskussion geführt und die Schiene per se als moralisch überlegen und ohne jeden Zweifel umweltfreundlich angesehen. Doch fragen wir vielleicht einmal, ob das so richtig ist. Ist nicht ein besonders billiger Bahnstrom auch ein Anreiz dafür, Investitionen in energieeffiziente Fahrzeuge zu unterlassen? Strom ist an und für sich ein knappes Gut – und die EEG-Umlage dient als marktorientierte Maßnahme, den Bedarf danach zu senken.

Nun ist es auf der Schiene aber tatsächlich der Fall, dass der spezifische Energieverbrauch pro Fahrgast oder Ladeguteinheit deutlich geringer ist als auf der Straße. Gleichzeitig ist die Schiene strukturellen Wettbewerbsnachteilen ausgesetzt, die – allen Bekenntnissen zur einer vermeintlichen Verkehrswende zum Trotz – politisch offensichtlich gewollt sind. Die Schiene leidet darunter, dass es ein mehrjähriges, in Stein gemeißeltes und bis auf weiteres geltendes Maut-Moratorium gibt, während die Trassenpreise immer stärker steigen. Auch muss man sich bei der EEG-Umlage fragen, unter welchen Bedingungen die Betreiber von Schienenfahrzeugen entlastet werden sollen. Vorweg: Der Strom für die Bahnsteigbeleuchtung, für Aufzüge, Rolltreppen oder Fahrscheinautomaten, all das ist nicht befreit. Es geht einzig und allein um den Fahrstrom aus der Oberleitung.

Die Forderung nach einer pauschalen Befreiung läuft den Zielen der Energiewende zuwider, denn auch auf der Schiene müssen Investitionsanreize gesetzt und der spezifische Energiebedarf gesenkt werden. Vor diesem Hintergrund würde sich eine Regelung empfehlen, nach der der Fahrstrom bis zu einer bestimmten Menge pro Personen- oder Tonnenkilometer von der EEG-Umlage befreit wird. Alles, was darüber hinaus geht, kann um so höher belastet werden. Die genaue Höhe müsste von Fachleuten definiert werden, aber der Ansatz wäre, dass man dafür sorgt, dass die Innovationskraft und die stetigen Investitionen in energieeffiziente Fahrzeuge nicht ausbleiben, sondern verstärkt werden. Eine bedingungslose Befreiung würde nämlich für viele Unternehmen bedeuten, dass Investitionen in neue Fahrzeuge wenig attraktiv wären – weil der relativ hohe Strombedarf der alten Fahrzeuge durch billigen Strom kaum zu Buche schlagen würde.

Die EEG-Umlage könnte hier als Steuerungsinstrument genutzt werden, wie es der eigentliche Sinn ist. Im Gegenzug hätten die Betreiber alter Fahrzeuge, allen voran die Deutsche Bahn, gute Anreize, veraltete Lokomotiven, die noch von der Deutschen Bundesbahn oder der Deutschen Reichsbahn angeschafft worden sind, durch moderne Fahrzeuge auszutauschen. Denn das muss man dem LKW-Gewerbe zugute halten: Die Lastwagen, die in der Zeit gebaut wurden, in denen so manche heute noch aktive Lok ausgeliefert wurde, stehen heute allenfalls im Museum. Mit einer angemessen erhobenen EEG-Umlage ließen sich erheblich positive Steuerungseffekte erzielen.

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