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Bundesregierung zu Langsamfahrstellen

05.03.15 (Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Insgesamt 72 Langsamfahrstellen gab es bei der DB Netz AG mit Wirkung zum 1. Februar 2015. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung an verschiedene Fragesteller aus der Fraktion der Grünen im Deutschen Bundestag hervor. Jedoch: Die Zahl beschränkt sich auf solche, die aufgrund mängelbedingter Probleme durch das Eisenbahnbundesamt angeordnet worden sind. Solche, die die DB Netz AG selbst eingerichtet hat, sind ebensowenig erfasst wie jene, die das Eisenbahnbundesamt aus anderen Gründen angeordnet hat. Insbesondere fehlen auch die Werte, die entstehen, weil die geringere Geschwindigkeit in den Regelfahrplan eingearbeitet worden ist, wie es z.B. zwischen Dortmund-Kruckel und Dortmund-Barop der Fall ist.

Diese tauchen als Langsamfahrstelle nicht mehr auf und stellen somit keine Einschränkung der Betriebsqualität dar, auch wenn diese einige Jahre zuvor dann höher war. Die Bundesregierung geht jedoch davon aus, dass die DB Netz AG ein so starkes ökonomisches Eigeninteresse an einer hohen Netzqualität hat, dass diese selbst jede Form von Betriebseinschränkungen so gut es geht zu verhindern versuchen wird. Darüber hinaus verweist man auf die Regelungen, die in der neuen Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung getroffen worden sind. Dort ist zwar ein stärkeres Controlling als in der Vorgängervereinbarung vorgesehen, jedoch beruht dieses weiterhin auf Eigenberichten statt auf externen Qualitätsprüfungen.

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