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VRR ändert Kurzstreckenregelungen

27.05.16 (VRR) Autor:Stefan Hennigfeld

Ab kommendem Mittwoch gilt eine neue Regelung für die Kurzstrecke im VRR. Mit der Neuregelung der Kurzstrecke ist es möglich zwei Haltestellen mit der Stadtbahn oder Schwebebahn oder drei Haltestellen mit dem Bus zu fahren. Die Kurzstreckenpreise werden nicht geändert und bleiben zum Preis von 1,60 Euro im Barverkauf stabil.

Zusätzlich wird ab sofort ein Zehnerticket Kurzstrecke zum Preis für 13,60 Euro angeboten. Für die Schnellbusse und CE-Linien gelten gesonderte Regelungen. Fahren Schnellbusse an Haltestellen ohne Halt durch, richtet sich die Reichweite der Kurzstrecke nach parallelfahrenden Linien, die bei Bedarf an jeder Haltestelle halten. Fahrgäste können sich im Zweifel beim Fahrer erkundigen, welchen Fahrschein sie brauchen.

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