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GDL verliert vor Gericht

13.03.15 (Allgemein) Autor:Stefan Hennigfeld

Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass die im Frühjahr 2013 betriebene Abwahl des früheren stellvertretenden GDL-Vorsitzenden Thorsten Weske ungültig sei. Es ist dabei umstritten, ob die Abwahl tatsächlich gegenstandslos ist oder ob nur das Angestelltenverhältnis nicht beendet wurde. Die GDL-Führung jedenfalls kündigte an, gegen dieses erstinstanzliche Urtel Rechtsmittel einzulegen und es nicht hinnehmen zu wollen. Darüber hinaus vertritt man die Auffassung, dass die Frage nach einem Angestelltenverhältnis zwischen der GDL und Thorsten Weske nichts über dessen Organfunktion im Vorstand aussage, so dass er abgewählt ist und es allenfalls um Gehaltszahlungen gehen könne.

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