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VRR bietet Corona-Kulanzregelungen an

11.11.20 (VRR) Autor:Stefan Hennigfeld

Die Verkehrsunternehmen im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) reagieren auf die aktuellen Einschränkungen im Alltags- und Arbeitsleben im Zusammenhang mit dem Coronavirus und bieten ihren Kunden eine einfache Kulanzregelung an. Auch in der Phase des teilweisen Lockdowns bieten Verkehrsunternehmen im VRR ein verlässliches und vollwertiges Angebot.

Kunden, die Ihren Zeitfahrausweis während seiner Geltungsdauer trotzdem nicht oder nur teilweise nutzen, wird das Beförderungsentgelt auf Antrag erstattet. Für Kunden, die ihr Ticket-Abo noch kein Jahr besitzen, gibt es ein neues und nur in der aktuellen Phase geltendes Sonderkündigungsrecht. Für die genutzten Monate muss dann nicht, wie sonst üblich, die Differenz zum Nicht-Abo-Monatsticket nachgezahlt werden. Nach einem Jahr ist ein Abo-Ticket jederzeit kurzfristig kündbar.

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