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RMV: Neue Garantieregelungen

21.03.19 (Hessen) Autor:Stefan Hennigfeld

Der hessische Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) erneuert ab Ende März einige Regelungen zur vorhandenen Zehn-Minuten-Garantie. Zum einen wird die Beantragung der Erstattung einfacher. Fahrgäste können künftig bereits von unterwegs über das Smartphone ihren Erstattungsantrag stellen. Bisher war dies nur über einen Computer möglich. Voraussetzung für den Antrag ist, dass die verspätete Fahrt abgeschlossen ist.

„Die mobile Antragstellung ist für uns ein wichtiger Schritt bei der Weiterentwicklung der RMV-10-Minuten-Garantie“, sagt RMV-Geschäftsführer Knut Ringat. „Perspektivisch soll die Beantragung mit nur wenigen Klicks über unser Kundenportal meinRMV möglich sein.“ Außerdem arbeitet der Verbund zusammen mit seinen Partnern an alternativen Auszahlungsformen.

Derzeit müssen Fahrgäste die Erstattungsbeiträge unter Vorlage der Fahrkarte in einer RMV-Vertriebsstelle abholen. Zum anderen treten neue Regeln in Kraft, mit denen der RMV gegen den zunehmenden Missbrauch der Garantie vorgeht: Der Verbund begrenzt die maximale Zahl der Zehn-Minuten-Garantie-Anträge auf drei Fahrten pro Tag. Dies gilt auch bei Fällen höherer Gewalt, wie zum Beispiel Unwetter oder Streiks.

Zudem können Kunden künftig maximal ein Drittel des Gesamtpreises einer Zeitkarte über die Zehn-Minuten-Garantie zurückerstattet bekommen. Ausgenommen von der Deckelung der Erstattungssumme sind Einzel- und Tageskarten. „Die Zehn-Minuten-Garantie ist eine freiwillige Kundengarantie, mit der wir weit über die gesetzlichen Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr hinausgehen“, sagt Ringat.

Ringat: „In den vergangenen Monaten kam es leider immer wieder vor, dass einige wenige unsere großzügigen Regelungen missbrauchen und sich Erstattungen erschleichen, die ihnen nicht zustehen. Um unseren ehrlichen Fahrgästen weiterhin die Zehn-Minuten-Garantie anbieten zu können, führen wir neue Regeln ein.“

Bei den meisten Betrugsversuchen beantragen Kunden Erstattungen für Fahrten, die sie nicht angetreten haben. In besonders dreisten Fällen werden Anträge für mehrere Fahrten gestellt, die zur gleichen Zeit an verschiedenen Orten stattfanden. Teilweise kommen so von einer Person Anträge für zehn oder mehr Fahrten für einen Tag zusammen, der Rekord liegt bei mehr als vierzig gestellten Anträgen.

„Mit der Begrenzung auf drei erstattungsfähige Fahrten pro Tag schieben wir diesem betrügerischen Verhalten einen Riegel vor“, so Ringat. Dass berechtigte Ansprüche auf Erstattung durch diese Regel beeinträchtigt werden, ist unwahrscheinlich: 95 Prozent aller Nutzer der Zehn-Minuten-Garantie stellen Anträge für weniger als drei Fahrten an einem Tag.

Anträge können online innerhalb von sieben Tagen nach einer ausgefallenen oder verspäteten Fahrt gestellt werden. Seit Einführung der Garantie wurden bis Ende Februar 2019 insgesamt rund 1,5 Millionen Anträge im Wert von rund 3,6 Millionen Euro gestellt. Die Regelung existiert im Rhein-Main-Verkehrsverbund seit Juni 2017.

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