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Bundesrat beschließt GVFG-Erhöhung

21.03.19 (Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat letzte Woche die Änderung des Grundgesetzes beschlossen, um die Mittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) schrittweise auf eine Milliarde Euro zu erhöhen. Mit diesen Geldern werden große Bauvorhaben im städtischen Nahverkehr gefördert. Allerdings liegt die Gesamthöhe der GVFG-Mittel seit Ende der 90er-Jahre unverändert bei 333 Millionen Euro pro Jahr und damit deutlich unter dem tatsächlichen Aus- und Neubaubedarf im ÖPNV.

„Den Beschluss von Bundestag und Bundesrat, den Weg für eine zeitnahe und deutliche Mittelerhöhung freizumachen, begrüßen wir außerordentlich, denn der Bedarf an umfangreichen Neu- und Ausbaumaßnahmen im städtischen ÖPNV ist groß. Wenn wir Klimaschutzziele erreichen und Emissionen im Stadtverkehr senken wollen, dann geht das nur durch moderne, effiziente und leistungsstarke Nahverkehrsangebote. Die Straßen-, Stadt- und U-Bahnsysteme bilden das Rückgrat der Verkehrswende in den Städten und sind daher entsprechend auszubauen“, so VDV-Präsident Ingo Wortmann.

Im weiteren Verlauf der Gesetzesänderung sei es nun wichtig, so Wortmann weiter, auch die Erneuerungsmaßnahmen im städtischen Schienenverkehr als Fördertatbestand ins GVFG aufzunehmen. Es gibt derzeit im Bereich der kommunalen Schienen einen Sanierungsstau in Höhe von rund fünf Milliarden Euro. Dies können die Kommunen nicht alleine bewältigen.

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