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BEG schreibt Fahrzeugcontrolling aus

15.07.15 (Bayern) Autor:Stefan Hennigfeld

Im Zusammenhang mit verschiedenen Vergaben im Freistaat Bayern bietet die BEG den Bietern immer wieder Kapitaldienstgarantien an. Diese besagen, dass der Aufgabenträger den Kreditgebern für die Fahrzeugfinanzierung, je nach Art der Anschaffung aber auch der Leasinggesellschaft eine Bürgschaft über die ordnungsgemäße Bedienung der Miet- oder Kreditraten gibt und darüber hinaus für 24 Jahre auskömmliche Aufträge garantiert. Damit soll gewährleistet werden, dass gute Betreiber nicht allein aufgrund unüberwindbarer Finanzierungshürden oder nicht zu kalkulierenden Restwertrisiken von der Ausschreibungsteilnahme absehen.

Da die Fahrzeuge dann aber, um den Wert zu sichern, in einem guten Zustand gehalten werden müssen, will die BEG künftig durch einen externen Dienstleister die ordnungsgemäße Instandhaltung der Fahrzeuge, für deren Finanzierung sie garantiert, überprüfen lassen. Entsprechend wurde jüngst eine Ausschreibung für Controllingleistungen im Europäischen Amtsblatt publiziert. Aufgabe des Auftragnehmers ist u.a. die Begleitung und Überwachung der Fahrzeugfertigung und der Fahrzeuginstandhaltung, Feststellung des Fahrzeugzustandes am Ende der Vertragslaufzeit, Begleitung und Überwachung der Fahrzeugübergabe an ein Nachfolge-EVU. Maximal vier interessierte Bieter werden im dritten Quartal zu Verhandlungen eingeladen, bevor der Auftrag an das Controllingunternehmen dann erfolgt.

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