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EVG fordert Schutz der Arbeitnehmerinteressen bei Fernbuslinienverkehr

16.09.11 (Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) fordert im Rahmen der Freigabe des Fernbuslinienverkehrs den gesetzlichen Schutz der Arbeitnehmerinteressen. Der zu erwartende Wettbewerb dürfe nicht auf Kosten der Busfahrer ausgetragen werden. Deshalb hält man auch einen Branchentarifvertrag für notwendig. Darüber hinaus müsse beim Thema Mautpflicht und Verbraucherrechte nachgearbeitet werden.

Dieses Thema müsse, so EVG-Chef Alexander Kirchner, in das bevorstehende Gesetzgebungsverfahren mit einfließen. Der Gesetzgeber müsse „die Tarifvertragsparteien auffordern, einen Branchentarifvertrag für den Fernbusverkehr zu gestalten“, der anschließend für allgemeinverbindlich erklärt werden müsse. Die landeseigenen Tariftreueregelungen kommen nicht zur Anwendung, da es sich um eigenwirtschaftliche Leistungen handelt.

Vorbild soll der Branchentarifvertrag für den SPNV sein. Dieser sieht verbindliche Lohnuntergrenzen vor, die kein Betrieb unterschreiten darf. Die Ausgestaltung erfolgt durch Haustarifverträge. Im Fall von Fernbuslinien soll dadurch verhindert werden, dass der Wettbewerb eigenwirtschaftlicher Leistungen über die Löhne stattfindet.

Darüber hinaus kritisiert Kircher, dass bei dem Vorhaben insgesamt „verkehrspolitische Aspekte nach wie vor außer Acht gelassen werden.“ Die Gewerkschaft fordert eine Mautpflicht, wie sie auch für LKW gilt, analog zu den Trassengebühren bei Zügen. Auch die Kundeninteressen sollen berücksichtigt werden. Kircher: „Dazu zählen unter anderem Fahrplantreue und barrierefreie Zugänge.“

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