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Bundesrat billigt in einer Stellungnahme den Linienbus-Fernverkehr

24.09.11 (Fernverkehr) Autor:Jürgen Eikelberg

In der gestrigen Sitzung des Bundesrates wurde der Gesetzentwurf zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften vorgelegt. Darin geht es vor allem auch um die Liberalisierung des Busfernlinienverkehrs und die Beendigung eines 80 Jahre alten Monopolvorrangs für die Bahn. Der Bundesrat hat Änderungen an der bestehenden Rechtslage in seiner Stellungnahme grundsätzlich gebilligt, damit ist nun die erste parlamentarische Hürde genommen.

„Ich begrüße die vorgesehene Öffnung des Marktes im Busfernverkehr. Die von uns seit langem geforderte Liberalisierung wird nun für die Bürger im Fernverkehr zu einem besseren Angebot zu günstigeren Preisen führen“, so der sächsische Verkehrsminister Sven Morlok (FDP).

Es sei nicht Aufgabe des Staates, ein global agierendes privatwirtschaftliches Unternehmen vor Wettbewerb zu schützen, so Morlok weiter: „Mit der Freigabe des Busfernlinienverkehrs bekommt jeder Reisende eine echte Alternative zu Bahn oder Auto. Außerdem können so auch sächsische Regionen noch besser angebunden werden.“

Der Sächsische Landtag hatte im Jahr 2010 die Staatsregierung zum Thema Busfernverkehr aufgefordert, sich auf Bundesebene für fairen Wettbewerb der Verkehrsträger einzusetzen, um mehr attraktive Verkehrsangebote zu ermöglichen.

Das bisherige Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ist ein Bundesgesetz, es geht zurück auf das am 4. Dezember 1934 im RGBl. I S. 1217 (Reichsgesetzblatt) verkündete Gesetz, das in Bundesrecht übernommen wurde. Danach müssen Verkehrsunternehmen ihre Buslinien genehmigen lassen. Genehmigungsbehörde in Sachsen sind die Landesdirektionen. Sie prüfen neben der Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes, der persönlichen Zuverlässigkeit und der fachlichen Eignung des Unternehmers auch, ob öffentliche Verkehrsinteressen beeinträchtigt werden. Die Deutsche Bahn hat ein Vetorecht. Der Gesetzentwurf aus dem Bundesverkehrsministerium will den Busfernlinienverkehr jetzt weitgehend liberalisieren. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass auf Antrag bei der jeweiligen Genehmigungsbehörde Busunternehmen Fahrten auf praktisch allen Strecken anbieten können. Es sollen weder die Zahl der Haltestellen beschränkt noch Strecken in bestimmten Regionen ausgeschrieben werden.

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