Eisenbahnjournal Zughalt.de

Nachrichten über Eisenbahn und öffentlichen Verkehr

BaWü: Mobilitätspass wird begutachtet

30.11.20 (Baden-Württemberg) Autor:Stefan Hennigfeld

In vier Modellkommunen wurde seit 2019 ein Mobilitätspass diskutiert, der für ein verbessertes Angebot im öffentlichen Personennahverkehr sorgen soll. Nun hat das Verkehrsministerium ein Gutachten vorgestellt, das neue Wege zur Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs aufzeigt. Ein Gutachten im Auftrag des Verkehrsministeriums zeigt neue Wege zur Finanzierung des ÖPNV auf. Seit 2019 ist dafür in vier Modellkommunen ein Mobilitätspass diskutiert worden.

Das Gutachten wurde letzte Woche der Öffentlichkeit vorgestellt. Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) sagte: „Wir brauchen eine Verdopplung der Nachfrage im ÖPNV bis 2030 in Baden-Württemberg, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Für ein verbessertes Angebot benötigen die Kommunen mehr Mittel für Investitionen wie auch für einen ausgeweiteten Betrieb. Ein Mobilitätspass ist dafür ein sinnvoller Ansatz, den wir den Städten und Kreisen gerne anbieten wollen.“

Hermann: „Die Grundidee eines Mobilitätspasses ist es, dass zum Beispiel die Kraftfahrzeug-Halterinnen und -Halter einen wesentlichen Beitrag bezahlen, für den sie auch ein ÖPNV-Ticket beziehungsweise eine entsprechende Ermäßigung bekommen, den Mobilitätspass. Je nach der Höhe der Beiträge oder der Abgaben kann eine Verbesserung des ÖPNV-Angebotes und eine Ticketermäßigung finanziert werden. Es sollen die Kommunen entscheiden, ob und wenn ja, welches Modell eines Mobilitätspasses sie einführen wollen.“

Untersucht wurden sowohl in Großstädten als auch im ländlichen Raum modellhaft die Einnahmepotentiale und die damit finanzierbaren Angebotsverbesserungen im öffentlichen Personennahverkehr sowie die administrative Ausgestaltung. In einem Rechtsgutachten wurde zudem die rechtliche Umsetzung der drei Instrumente betrachtet. Sie könnten durch eine Rechtsänderung des Landtags erfolgen.

Das Verkehrsministerium will mit den Erkenntnissen eine Rechtsgrundlage schaffen, damit alle Kommunen selbst über die Einführung des für sie passenden Finanzierungsinstruments entscheiden können. Ein Leitfaden und Informationsangebote sollen die Umsetzung zukünftig unterstützten. So kann vor Ort die passende Finanzierungsform für mehr Busse und Bahnen gestaltet werden.

In den vier Modellkommunen wurde ein Mobilitätspass diskutiert, der zur ÖPNV-Nutzung für einen günstigen Preis berechtigt und dessen Einnahmen Verbesserungen im ÖPNV-Angebot ermöglichen. Die Abgabepflicht kann durch die Kommunen für die Einwohner, für die Kraftfahrzeug-Halter oder für die Kraftfahrzeug-Nutzer ausgestaltet werden, die jeweils eine Gegenleistung erhalten.

Bei Gebühren für die Kraftfahrzeug-Nutzung von circa vierzig Euro pro Monat sind ähnliche Verbesserungen im ÖPNV möglich. Sie haben haben gemeinsam, dass die Finanzierung nicht mehr ausschließlich über die Nutzer erfolgt, sondern über jedermann; parallel zu den ohnehin fließenden Betriebs- und Bestellmitteln durch die öffentliche Hand.

Kommentare sind geschlossen.