UK: Teilerfolg für Fahrgastverband
03.07.17 (Großbritannien & Irland) Autor:Max Yang
Eine turbulente Woche endete am vergangenen Donnerstag, 29. Juni 2017, vor dem High Court of England and Wales mit der Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde der Association of British Commuters (ABC). Richter Sir Duncan Ouseley hatte in der Sache ABC gegen das Department for Transport (DfT) darüber zu befinden, ob dem Fahrgastverband ein Rechtsschutzinteresse durch Betroffenheit zusteht, dessen Vorliegen von einem anderen Einzelrichter im Mai zunächst verneint wurde. Die ursprüngliche Feststellungsklage der ABC bezog sich sowohl auf das Vertragsmanagement des DfT (insbesondere, ob bei den permanenten Schlechtleistungen von Southern höhere Gewalt vorlag) sowie die Frage, ob das DfT durch unterlassenes Einschreiten Barrierefreiheitsgesetze verletzt hat.
Das DfT muss nun binnen zwei Wochen einen Bericht zur Southern-Krise vorlegen. Anderenfalls könne die Feststellungsklage der ABC weitergeführt werden. ABC wurde dazu verurteilt, zwei Drittel der angefallenen Kosten zu tragen. Beide Seiten feiern sich für ihren Erfolg, doch man kann bestenfalls von einem Etappensieg für die ABC sprechen. Pikantes Detail: Ein Prozessanwalt des Verkehrsministeriums wurde mit der Aussage zitiert, ob höhere Gewalt vorlege, „geht die Öffentlichkeit nichts an“ („it’s none of the business of the public“).
Bereits im Laufe der letzten Wochen gab es mehrere interessante Entwicklungen. Nachdem ABC vermutliche Teilinhalte des Gibb-Reports am 20. Juni veröffentliche, wurde der volle Bericht durch das DfT online gestellt. Beim Gibb-Report handelt es sich um einen bis über die Parlamentswahl 2017 hinaus geheim gehaltenen Bericht im Auftrag des DfT zur Southern-Krise, der unter anderem die Rolle der Gewerkschaften kritisiert, aber auch fehlende Investitionen anprangert – etwa zur Entfernung von Ladenflächen im Bahnhof London Victoria, um Wege und Flächen für Fahrgäste zu schaffen. Auch der Report „On Track for 2020?“ (Zughalt berichtete) zur Barrierefreiheit der Eisenbahn wurde als Reaktion auf den ABC-Leak in einer offiziellen Version durch die Rail Delivery Group veröffentlicht.
In Deutschland erwarten Branchenkenner ähnliche Verfahren eher nicht. Wolfram Alster, ÖPNV-Berater und Gutachter, erklärte gegenüber Zughalt.de: „Großbritannien hat ein anderes Verständnis von Daseinsvorsorge in Bezug auf öffentliche Verkehrsmittel. SPNV ist in Deutschland Ländersache. Die ÖPNV-Gesetze der Bundesländer sehen für Fahrgäste oder Fahrgastverbände aber keine Position vor, in der sie gerichtlich gegen Vergaben oder das Vertragsmanagement des Aufgabenträgers vorgehen könnten.“
Für die betroffenen Pendler jedoch ist auch das aktuelle Verfahren nur ein schwacher Trost. Am 29. Juni rief die Gewerkschaft Aslef eine neue Runde „Dienst nach Vorschrift“ in Form von Überstundenverweigerung aus. Die Gewerkschaften Aslef und RMT beschuldigten am Wochenende Southern, Zugfahrten unter anderem ab Eastbourne (East Sussex) durch einen Notfahrplan mutwillig ausfallen zu lassen, obwohl genug Zugpersonal zur Verfügung stehe. Das Personal sitze nun untätig in Ruheräumen.
Siehe auch: Britische Kompetenz statt Berliner Klüngel