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BNetzA legt Kostenniveau fest

03.07.17 (Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Die Bundesnetzagentur hat das Kostenniveau für die Kalkulation der DB Netz AG in den kommenden fünf Jahren festgelegt. Das von DB Netz beantragte Kostenvolumen von rund sechs Milliarden Euro im Jahr ist geprüft und von der Regulierungsbehörde auf rund 5,3 Milliarden Euro reduziert worden. Dabei wird von einer jährlichen Betriebsleistung von einer Milliarde Trassenkilometer ausgegangen.

„Die Kostenfestsetzung führt zu stabilen Rahmenbedingungen für den Sektor und sichert Investitionen. Damit schaffen wir die Voraussetzungen für fairen Wettbewerb auf der Schiene“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, und ergänzt: „Das Verfahren schafft Anreize für die DB Netz AG, ihre Kosten im Netz zu senken und so den Schienenverkehr im Wettbewerb mit der Straße attraktiv zu machen.“

Zum Vergleich: Der aktuelle Leitzins im Euroraum liegt bei 0,0 Prozent. Das festgelegte Kostenniveau liegt etwa 4,5 Prozent über dem Niveau der für 2018 genehmigten Entgelte. Dieses erstmals durch eine Beschlusskammer der Bundesnetzagentur geführte Entgeltverfahren war durch deutlich höhere Beteiligung geprägt als bisherige Verfahren im Eisenbahnbereich. Das bildet die Basis für eine breite Akzeptanz im Eisenbahnsektor.

Zu dem Verfahren waren 19 Eisenbahnverkehrsunternehmen, Verbände, Aufgabenträger und Bundesländer hinzugezogen und haben sich eingebracht. Die Festlegung des Ausgangsniveaus ist der erste Schritt zur Bestimmung der Entgelte der DB Netz AG in den Jahren 2019 bis 2023. Für die Festlegung hat die Bundesnetzagentur die Kosten und Betriebsleistungen der DB Netz AG für den Zeitraum 2014 bis 2016 geprüft.

Ausgehend von dem nun festgelegten Niveau wird für jedes Jahr der Regulierungsperiode ein Kostenrahmen vorgegeben, in den sowohl die Geldentwertung als auch der Produktivitätsfortschritt einfließen. Beim Netzwerk Europäischer Eisenbahnen (NEE) zeigt man sich enttäuscht über die Entscheidung der Behörde. Man warnt davor, dass die Trassenpreise in die Höhe getrieben werden.

Wenn schon die Gesamtkosten eine Steigerung von 4,5 Prozent im Jahr 2019 gegenüber 2018 zulassen, werde die nun noch anzuwendende neue Anreizsetzung des Eisenbahnregulierungsgesetzes kaum dazu führen, dass man unter den schon zu hohen, aber üblichen jährlichen Steigerungen von 2,4 Prozent landen werde, so der Vorstandsvorsitzende Ludolf Kerkeling.

Vor allem die Zinsansprüche von DB Netz und dem Eigentümer Bund verärgern die Branche, „denn die haben mit dem Netzbetrieb nichts zu tun. Statt Kapitalkosten von 5,9 Prozent einpreisen zu können, sollte der Netzbetrieb als quasi öffentliche Aufgabe kostendeckend, aber nicht gewinnorientiert betrieben werden. Das aktuell praktizierte Verfahren verzerrt den Wettbewerb zu den konkurrierenden Verkehrsträgern Straße und Binnenschiff.“ Vor dem Hintergrund geringer unternehmerischer Risiken hält man den Verzinsungsanspruch für unverhältnismäßig hoch.

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