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„Schwarz“ fahren trotz Abo-Ticket

03.07.12 (VRR) Autor:Jürgen Eikelberg

Kann man mit einem gültigen Abo-Ticket schwarz fahren? Eigentlich nicht, lautet die Antwort eines Inhabers solcher Abos. Doch der Teufel liegt im Detail. Man kann. Diese Erfahrung musste gestern eine langjährige Kundin im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) machen. Doch der Reihe nach.

Es gibt im VRR personengebundene und übertragbare Abo-Tickets. Das Ticket2000 ist als einziges Abo-Ticket übertragbar, jeder der es in Händen hält ist berechtigt, innerhalb des jeweiligen Gültigkeitsbereiches mit Bus und Bahn zu fahren. Ehepaare oder befreundetet Personen können sich somit ein Ticket2000 teilen, allerdings darf nur einer zur gleichen Zeit damit unterwegs sein. Alle anderen Abo-Tickets sind personengebunden.

Damit bei einer Kontrolle auch überprüft werden kann, ob der Fahrgast auch der berechtigte Abo-Kunde ist, wird in den Vertragsbedingungen festgeschrieben, dass er einen Lichtbildausweis mitzuführen hat. Das ist auch auf der Plastikkarte deutlich lesbar angebracht. Bei den meisten Kontrollen begnügen sich die Fahrausweisprüfer jedoch mit dem Vorzeigen des Tickets. Streng genommen müssen sie aber auch einen Lichtbildausweis prüfen. Das kann ein Personalausweis, ein Führerschein, ein Mitgliedsausweis des Fußballvereins oder sonst etwas mit Lichtbild sein. Wer sich nicht mit einem Lichtbildausweis legitimieren kann, hat trotz eines bezahlten Abo-Tickets keinen gültigen Fahrschein.

Gestern bestieg der Autor eine S-Bahn im VRR. Er bemerkte, das eine erregte Frau sich bei der Kontrolle durch ein Team von Fahrausweisprüfern beschwerte. Sie besaß ein Ticket1000, das nicht übertragbar ist. Doch sie hatte keinen Lichtbildausweis dabei, allenfalls eine Code-Karte ihres Arbeitgebers zum Ein- und Ausstempeln, doch ohne Lichtbild.

Ein klassischer Fall, den die Kontrollteams aufnehmen müssen. Die Dame hat anschließend die Möglichkeit, mit ihrem Ticket1000, ihrem Personalausweis sowie der Fahrpreisnacherhebung bei dem Verkehrsunternehmen vorzusprechen. Dann zahlt sie eine Bearbeitungsgebühr von fünf Euro und die Angelegenheit ist aus der Welt.

Allerdings hat sich einer der Fahrausweisprüfer etwas ungeschickt verhalten. Und das war nicht derjenige, welcher die Kundin kontrolliert hat. Er versuchte es über die Köpfe anderer Fahrgäste damit zu erklären, dass die Geldbörse entwendet gewesen sein könnte. Das brachte die Dame verständlicherweise noch mehr in Rage. Zugute halten möchte ich der Teamleiterin, das sie diesen Kollegen fortschickte und beruhigend auf die Frau einzuwirken versuchte. Allerdings erfolglos.

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