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VRR: Bahnchef Grube strebt Einigung an

04.03.11 (Allgemein) Autor:Jürgen Eikelberg

Niemand will die x-Wagen behaltenNachdem der Bundesgerichtshof dem Verkehrsvertrag zwischen DB Regio NRW GmbH und Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht gekippt hat, strebt man nicht nur beim Aufgabenträger, sondern auch bei der Deutschen Bahn eine schnelle Einigung an – das sagte Bahnchef Rüdiger Grube gestern der in Düsseldorf erscheinenden Rheinischen Post.

Man habe ein besonderes Interesse an einer außergerichtlichen Lösung, nicht nur wegen der 32.000 Mitarbeiter, die das Unternehmen in Nordrhein-Westfalen beschäftigt. Der VRR hat den Verkehrsvertrag von 2003/2004 im Juni 2008 gekündigt und Zahlungen gekürzt. Dagegen hat DB Regio vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen geklagt.

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Das hat im Dezember 2008 in erster Instanz vollumfänglich zu Gunsten der Bahn geurteilt. Daraufhin hat der damalige Landesverkehrsminister Oliver Wittke (CDU) den neuen, jüngst für nichtig befundenen Vertrag vermittelt. Nun steht, falls man keine neue Einigung findet, das Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Münster an.

Für den Fall, dass der Vertrag von 2003/2004 tatsächlich wirksam gekündigt werden sollte, hieße das, dass die Leistungen für mehrere Jahre per Auferlegung gefahren werden müssten. Investitionen in neue Fahrzeuge wären dann nicht möglich, dazu müsste es erst neue Verkehrsverträge geben – dazu wären zahlreiche Ausschreibungsverfahren notwendig.

Bei der Deutschen Bahn ist man der Auffassung, dass Regionalverkehr maximal zwei Jahre erzwungen werden könne. Das sieht der VRR anders. Geschäftsführer Martin Husmann sagte anlässlich einer Pressekonferenz wenige Tage nach dem BGH-Urteil, dass man die Bahn „mindestens drei Jahre“ zum fahren verpflichten könne. „Es geht ja dann nicht anders.“

Vor diesem Hintergrund ist ein Szenario möglich, wie es bereits vom Juni bis Dezember 2008 der Fall war: Auch damals bereits hat DB Regio Verkehrsleistungen erbracht, jedoch herrschte Uneinigkeit über die Rechtsgrundlage: Während der VRR sagte, es gelte eine Auferlegung, hielt die DB den Verkehrsvertrag für gültig. So etwas wäre auch in den nächsten Jahren durchaus denkbar.

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Um solcherlei Stolpersteinen aus dem Weg zu gehen, streben beide Seiten eine gütliche Einigung an. Das gelte auch, so der Bahnchef in der Rheinischen Post, insbesondere im Hinblick auf den geplanten Rhein-Ruhr-Express. Hier müssen sowohl die Investitionen in die Infrastruktur als auch die Verkehrsdurchführung auf eine solide juristische Basis gestellt werden.

Der Rhein-Ruhr-Express droht, wie so manches dem Nahverkehr zugute kommende Schienenprojekt, an der Finanzierung des Betriebs zu scheitern: Um den RRX zu realisieren, reicht es nicht, einmalig für mehr Weichen und Schienen zu bezahlen, sondern dauerhaft, über den SPNV-Etat hinaus. Das Geld müssen Bund und / oder Land bereitstellen. Das muss verlässlich und über Jahrzehnte geschehen, unabhängig von der politischen Großwetterlage in Düsseldorf oder Berlin.

Bild: A. Savin. Lizenz: CC-by-SA 3.0

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