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GDL-Streiks morgen (18. März) möglich – mit Einschränkungen

17.03.11 (Allgemein) Autor:Jürgen Eikelberg

Der mit drei Unternehmen im Güterverkehr geschlossene Tarifvertrag täuscht nicht drüber hinweg: Die Streikgefahr im Personenverkehr ist nach wie vor vorhanden, wenn auch mit Einschränkungen. So hat die Deutsche Bahn der Gewerkschaft etwa ein Verhandlungsangebot gemacht. Die große DB AG wird daher bis auf weiteres wohl nicht bestreikt werden. Anders sieht es bei den Privatbahnen aus – und auch hier ist es kompliziert.

Die sechs großen Privatbahnkonzerne Abellio, Arriva Deutschland, Benex, die Hessische Landesbahn, Keolis und Veolia Transdev haben ihr gemeinsames Verhandlungsmandat beendet und die GDL aufgefordert, mit den einzelnen Unternehmen Haustarifverträge anzustreben. Darüber hinaus wurde auf den Branchentarifvertrag für den SPNV verwiesen, den sie mit der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens abgeschlossen haben.

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Daraufhin haben sowohl die Nord-Ostsee-Bahn (NOB) als auch Veolia Verkehr Sachsen-Anhalt (VVSA) – beide gehören zu Veolia Transdev – vor den Arbeitsgerichten einstweilige Verfügungen beantragt. Sie argumentieren, dass sie als einzelne Marktspieler gar nicht in der Lage seien, einen über ihr Haus hinausgehenden Flächentarifvertrag zu vereinbaren.

VVSA hat einen Antrag beim Arbeitsgericht Magdeburg zurückgezogen und nach Angaben der GDL einen neuen beim Arbeitsgericht Frankfurt am Main gestellt. Die NOB hat sich mit der GDL auf Anraten der Arbeitsrichter in Kiel darauf geeinigt, über einen Haustarifvertrag zu verhandeln, im Gegenzug wird bis zum 24. März, 24 Uhr nicht gestreikt.

Dazu GDL-Chef Claus Weselsky: „Scheinbar haben sie aus der Tarifrunde 2007 mit der DB nichts gelernt und versuchen ebenfalls durch Gerichts-Hopping Streiks der GDL zu verhindern. Dass diese Strategie nicht aufgehen wird, zeigt sich daran, dass sich das Arbeitsgericht Magdeburg für unzuständig erklärt und den Prozess nach Frankfurt verlegt hat.“

Bei der Tarifauseinandersetzung mit der Deutschen Bahn 2007/2008 argumentierte die DB AG jedoch jeweils mit Unverhältnismäßigkeit. Hier bringen die Privatbahnen andere Begründungen vor. Offensichtlich schienen die Kieler Richter dem Erlass einer solchen Verfügung nicht grundsätzlich abgeneigt.

Die GDL machte Anfang der Woche deutlich, dass es am Donnerstag (17. März) und Freitag (18. März) Streiks geben könnte, sagte aber einen zwölfstündigen Vorlauf zu. Aufgrund dessen ist für heute nicht mehr davon auszugehen, für morgen besteht allerdings die Möglichkeit. Wie schlagkräftig Streiks sind, wenn die DB AG nicht betroffen ist, bleibt abzuwarten. Es ist daher ein Stück weit unwahrscheinlich, dass es vor nächster Woche zu neuen Ausständen kommen wird.

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