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EVG befürchtet Lohn- und Sozialdumping im Fernbusverkehr

21.03.11 (Allgemein) Autor:Jürgen Eikelberg

Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) fordert für das novellierte Personenbeförderungsgesetzes den Einbau einer Tariftreueklausel – auch für eigenwirtschaftlich betriebene Fernbusleistungen. Eigenwirtschaftliche Verkehre sollen Vorrang vor gemeinwirtschaftlichen Verkehren erhalten – Aufgabenträger können erst dort aktiv werden, wo der ÖPNV nicht aus dem Fahrscheinverkauf finanzierbar ist.

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Dazu EVG-Chef Alexander Kirchner: „So mancher Unternehmer wird insbesondere im Fernbusbereich versucht sein,den Eisenbahnen durch möglichst preiswerte Angebote Konkurrenz zu machen.“ Zu befürchten sei dass dies insbesondere durch Einsparungen bei Personalkosten geschehen könnte.

Außerdem seien Streckenstilllegungen zu befürchten, wenn der Fernbus der Eisenbahn das Wasser abgräbt. Eine eigenwirtschaftliche Buslinie könne jederzeit eingestellt werden – anders als eine von öffentlichen Aufgabenträgern bestellte Regionalverkehrslinie auf der Schiene. Wenn eine Buslinie eingestellt wird, aber auch keine Eisenbahn mehr fährt, könnten die Fahrgäste das Nachsehen haben befürchtet Kirchner.

Kirchner: „Damit wir die Kolleginnen und Kollegen vor diesen negativen Auswüchsen eines liberalisierten Marktes schützen können, sind im Vorfeld entsprechende tarifliche Regelungen für den Busbereich zwingend erforderlich. Wir brauchen einen allgemeinverbindlichen Branchentarifvertrag, ähnlich dem, den die EVG für den Schienenpersonennahverkehr abgeschlossen hat.“

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