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Zeitung: Busvergabe im Münsterland kippt auch in zweiter Instanz

04.02.11 (Allgemein) Autor:Jürgen Eikelberg

Wie die Münsterländische Volkszeitung berichtet, sollen die Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf haben durchblicken lassen, dass die Direktvergabe von Busleistungen an die Regionalverkehr Münsterland GmbH gekippt wird. Aufgrund der Subunternehmen, die einen nicht geringen Teil der Busleistungen im Auftrag der RVM fahren, verstoße die Vergabe gegen Wettbewerbsrecht.

Hintergrund: Die Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf haben ihre Busnetze direkt an die Regionalverkehr Münsterland GmbH vergeben. Hierbei handelt es sich um einen kommunalen Eigenbetrieb, der keinerlei private Anteilseigner hat. Allerdings betreibt die RVM einen nicht geringen Teil der Busleistungen nicht selbst, sondern schaltet private Subunternehmen ein.

Aus diesem Grund hat bereits die Vergabekammer der Bezirksregierung Münster die Vergabe für nichtig erklärt. Dagegen haben die vier Kreise Widerspruch vor dem Oberlandesgericht eingelegt. Nach Rechtsauffassung der Vergabekammer und wahrscheinlich auch des Oberlandesgerichtes ist es nicht statthaft, das Wettbewerbsrecht durch „Zwischenschalten“ eines handelsrechtlich organisierten kommunalen Eigenbetriebs zu umgehen.

Sollte die Vergabe letztinstanzlich gekippt werden, gibt es nur zwei Möglichkeiten: Entweder, die RVM betreibt künftig einen wesentlich größeren Teil ihrer Busleistungen selbst, oder aber das Unternehmen wird aufgelöst und die vier Kreise müssen ihre Buslinien ordnungsgemäß ausschreiben. Dann können sich jedoch auch die heutigen RVM-Subunternehmen ganz normal bewerben.

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