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IGEB sieht Chance für die S-Bahn Berlin durch BGH-Entscheidung

10.02.11 (Allgemein) Autor:Jürgen Eikelberg

Die Berliner S-Bahn soll ausgeschrieben werdenDer Berliner Fahrgastverband IGEB sieht die Länder Berlin und Brandenburg angesichts der jüngsten BGH-Entscheidung in der Pflicht, die S-Bahn Berlin für die Zeit nach 2017 im Wettbewerb auszuschreiben. Dies müsse bereits jetzt vorbereitet werden. Alternativ könne eine landeseigene Eisenbahngesellschaft gegründet werden, die den Betrieb langfristig komplett übernimmt.

Eine neuerliche Direktvergabe hält man für ausgeschlossen – sowohl an die Deutsche Bahn als bisherigen Betreiber noch an ein anderes privates Eisenbahnverkehrsunternehmen. Im öffentlichen Nahverkehr der Bundeshauptstadt dürfe es keinen Monopolbetrieb mehr geben.

Die für spätestens Januar 2011 angekündigte verbindliche Entscheidung über eine Ausschreibung ist noch immer nicht getroffen worden. Mit der BGH-Entscheidung habe müsse „das Zögern und Zaudern des Senats nun ein Ende haben.“ Auch ein Aufschub der Entscheidung bis nach den Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus hält man für falsch.

Hintergrund ist, dass der (noch) amtierende Regierende Bürgermeister Berlins Klaus Wowereit (SPD) eine Wettbewerbsvergabe ablehnt – trotz der massiven dort vorhandenen Probleme. Wowereit will damit vermeintlich die Arbeitsplätze der Mitarbeiter des bisherigen Betreibers sichern. Er hat sich in seiner mittlerweile zehnjährigen Amtszeit jedoch nie dazu geäußert, dass die Bahn dort Personal abgebaut hat.

Nichtsdestotrotz verlangt man beim Fahrgastverband IGEB, entweder jetzt ein neues EVU zu gründen, das im Besitz der Länder Berlin und Brandenburg sein soll und dauerhaft den Betrieb der S-Bahn führen soll oder jetzt die sukzessive Wettbewerbsvergabe des gesamten Netzes voranzutreiben. Dabei müsse sichergestellt werden, dass der Fahrzeugpark bei Betreiberwechseln übernommen wird.

Zwar könne eine Ausschreibung keine kurzfristigen Problemlösungen bringen und auch eine Wettbewerbsvergabe sei keine Garantie für einen problemlosen Betrieb nach 2017, dennoch geht man davon aus, dass die BGH-Entscheidung die Chance bietet, zumindest den alten Vertrag mit der Bahn endgültig loszuwerden. Darüber hinaus würde auch die S-Bahn Berlin GmbH mit ungeklärter Vertragssituation keine Investitionen in neue Fahrzeuge tätigen.

Bild: Dieter Brügmann. Lizenz: CC-by-SA 3.0

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