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Nach BGH-Entscheidung: EVG fordert Tariftreue

10.02.11 (Allgemein) Autor:Jürgen Eikelberg

Nachdem der Bundesgerichtshof vorgestern eine Wettbewerbspflicht im SPNV beschlossen hat, fordert die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) vom Gesetzgeber, für Sicherheit und Klarheit bei Wettbewerbsvergaben im SPNV zu sorgen. Für EVG-Vorstandsmitglied Rainer Bieck gehört dazu „insbesondere und vor allem Tariftreue.“

Für Bieck zeigt das Urteil, wie wichtig dieser Branchentarifvertrag ist, der nicht nur mit der Deutschen Bahn, sondern auch mit den sechs großen Privatbahnkonzern Abellio, Arriva Deutschland, Benex, der Hessischen Landesbahn, Keolis und Veolia Verkehr vereinbart worden ist. Dieser müsse jetzt für allgemeinverbindlich erklärt werden.

Bieck: „Gegen Ausschreibungen ist grundsätzlich nichts einzuwenden, wenn auch die Interessen der Beschäftigten gewahrt bleiben.“ Deshalb sei es notwendig, dass auch die Aufgabenträger dazu übergehen, die Einhaltung des Branchentarifvertrages in den Ausschreibungskriterien festzulegen.

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