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Fernbuslinien: EU-Parlament stärkt Fahrgastrechte

16.02.11 (Allgemein) Autor:Jürgen Eikelberg

Das Europäische Parlament hat Entschädigungsregelungen für Fahrgäste im Fernbusbereich beschlossen. Sie gelten jedoch erst ab einer Reisedistanz von 250 Kilometern. Bei mehr als zwei Stunden Verspätung erhalten die Fahrgäste künftig ihr Geld zurück – komplett, nicht nur zur Hälfte, wie das bei bei zwei Stunden Verspätung im Bahnbereich üblich ist.

Entscheidend ist dabei nicht die Strecke, die der Fahrgast mitfährt, sondern die Gesamtdistanz der Fahrt. Wenn der Bus von Basel nach Amsterdam fährt, der Fahrgast aber nur von Bonn bis Köln mitgefahren ist, hat er trotzdem Anspruch auf Fahrgelderstattung.

Ab 2012 soll der Fernlinienbusbereich in Deutschland vollständig liberalisiert werden. Bislang unterliegt das Angebot strengen Auflagen. Ein Gesetz aus den Zeiten der Weimarer Republik schützt hier nach wie vor die Eisenbahn. Das wird bald vorbei sein. Die jetzt beschlossenen Fahrgastrechte werden dann auch vollständig zur Anwendung kommen.

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