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BGH-Urteil: Brüggemann befürchtet Leistungskürzungen

08.02.11 (go.Rheinland, VRR) Autor:Stefan Hennigfeld

Im für heute erwarteten Urteil des Bundesgerichtshofes zum Verkehrsvertrag zwischen VRR AöR und DB Regio NRW befüchtet Heinrich Brüggemann, Vorstandsvorsitzender bei DB Regio NRW, sowohl Fahrplanausdünnungen als auch eine ernsthafte Bedrohung für den geplanten Rhein-Ruhr-Express. Es wird allgemein erwartet, dass der Vertrag aus wettbewerbsrechtlichen Gründen gekippt wird.

Auf einer Telefonkonferenz gestern sagte Brüggemann, dass sich im VRR ein Finanzierungsloch auftun würde. Er würde dann nicht reichen, einzelne Züge abzustellen, sondern „große Einsparungen lassen sich nur durch weniger Fahrzeuge erzielen.“ In diesem Falle würde es spätestens beim kleinen Fahrplanwechsel im Frühjahr des laufenden Jahres massive Einschränkungen geben.

Allerdings tut sich das von Heinrich Brüggemann befürchtete Finanzierungsloch nur dann auf, wenn das Land Nordrhein-Westfalen bereits zugesagte Finanzmittel nicht mehr zur Verfügung stellen würde. Sie wären formal an das Zustandekommen des neuen Vertrages gebunden. Dieser wurde 2009 unter Vermittlung des damaligen Landesverkehrsministers Oliver Wittke (CDU) ausgearbeitet.

Wenn die rot-grüne Landesregierung das Geld trotzdem zur Verfügung stellen würde, gäbe es keine Finanzmittelknappheit im VRR – ansonsten wurde bereits angekündigt, dass man sich das Geld im Zweifel von den Kreisen und kreisfreien Städten holen würde. Deren Finanzlage ist jedoch oftmals desolat, viele müssen schon seit Jahrzehnten Nothaushalte aufstellen. Auch deshalb können es sich die Landespolitiker nicht leisten, die Kommunen zahlen zu lassen.

Für die Beschaffung der neuen S-Bahntriebzüge ET 430, die auf den Linien S 6 und S 68 zum Einsatz kommen sollen, sieht Brüggemann – für den Fall dass der Bundesgerichtshof den Vertrag einkassiert – keine vertragliche Basis mehr. Im VRR ohnehin nicht – die S 68 würde weiterhin mit x-Wagen befahren werden. Die S 6 fährt jedoch bis Köln und somit ist der VRS/NVR als Aufgabenträger mit verantwortlich. Norbert Reinkober, Geschäftsführer des dortigen Aufgabenträgers, sagte dem Eisenbahnjournal Zughalt.de gestern telefonisch, dass man im Vorfeld des Urteils noch keine verbindlichen Ansagen über die Vertragssituation für die Linie machen könne.

Auch für den Rhein-Ruhr-Express sieht Brüggemann Probleme. In der Neuen Ruhrzeitung sagte er in der Dienstagsausgabe, dass es fast unmöglich würde, diesen wie geplant bis 2016 auf den Weg zu bringen. Jedoch wäre eine so schnelle Realisierung ohnehin unwahrscheinlich. Viel wichtiger ist es, dass alle beteiligten Parteien Lösungen finden, um das neue RE-Konzept aufrecht zu erhalten. Hier sind neben der DB auch die zuständigen Aufgabenträger und vor allem die Landesregierung in der Pflicht.

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