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VDV begrüßt Planungsbeschleunigung

09.11.20 (Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) begrüßt die in der vergangenen Woche im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages beschlossenen Änderungen des Gesetzentwurfes zur Beschleunigung von Investitionen: „Mit der aktuellen Gesetzesinitiative der Bundesregierung und den wichtigen Änderungen der Koalitionsfraktionen sind in dieser Legislaturperiode weitreichende Neureglungen für eine Beschleunigung von Bauvorhaben im Nah- und Eisenbahnverkehr festgeschrieben worden. Viele zentrale Punkte, die wir als VDV im Namen der Branche lange gefordert haben, sind jetzt im Gesetzentwurf enthalten. Das betrifft Änderungen im Allgemeinen Eisenbahngesetz, im Personenbeförderungsgesetz, im Raumordnungsgesetz und auch im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung“, so VDV-Präsident Ingo Wortmann.

Hervorzuheben ist aus VDV-Sicht insbesondere die Ausweitung der neuen Planungs- und Genehmigungsverfahren für Bauvorhaben im ÖPNV. Wird beispielsweise in Zukunft eine bestehende Betriebsanlage für Straßenbahnen erneuert, bedarf das Bauvorhaben keiner weiteren planungsrechtlichen Genehmigung mehr. „Das klingt relativ simpel, ist aber ein wichtiger Schritt für schnelleres Bauen bei unseren Vorhaben. Und genau das benötigen wir, um die Klimaschutzziele im Verkehrssektor durch mehr ÖPNV-Angebot zu erreichen“, so Wortmann.

Die neuen Planungserleichterungen für PBefG-Verkehre gelten dabei auch für die weitere Digitalisierung und Automatisierung der Strecken, also für das Errichten von Masten oder Telekommunikationsanlagen, damit sich der Mobilfunkempfang in den Zügen verbessert. Künftig sind laut des nun vorliegenden Gesetzesentwurfs beim Oberleitungsausbau bei der Eisenbahn auch damit verbundene bauliche Anpassungen von Tunneln, Brücken oder Bahnübergängen von der Plangenehmigung erfasst.

„Die weitere Elektrifizierung von Eisenbahnstrecken kann damit schneller vorangetrieben werden. Auch das ist wichtig für mehr elektrischen, klimaschonenden Eisenbahnverkehr und damit für die Sektorziele beim Klimaschutz“, so Wortmann. Auch der Bau zusätzlicher Gleisverbindungen und -anschlüsse wird nun einfacher, weil künftig einzelne Baumaßnahmen von der Planfeststellungspflicht freigestellt werden.

„Das ermöglicht beispielsweise das leichtere Überholen von Zügen. Aber auch die Herstellung von Gleisanschlüssen und neuen Stammgleisen bei Industrie und Verladern wird durch diese Verfahrenserleichterung gefördert“, so Ingo Wortmann weiter. Der Anteil des Schienengüterverkehrs am gesamten Gütertransport, gegenwärtig bei unter zwanzig Prozent, könne so nachhaltig gesteigert werden.

Zwar ist das Verkehrsaufkommen auch im Güterbereich auf der Schiene gestiegen, allerdings nicht stärker als das gesamte Güterverkehrsaufkommen. Der Verkehrsträger Schiene hat es auch im Gütersektor nicht geschafft, stärker als der Markt zu wachsen. Allerdings: Mit rund zwanzig Prozent ist der Anteil am Modal Split im Güterbereich deutlich höher als im Personenverkehrsbereich, wo man von etwa acht Prozent spricht.

Zu begrüßen sind darüber hinaus auch die Anpassungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung: So soll in Zukunft bei der Herstellung von Gleisanschlüssen nur noch eine standortbezogene Prüfung vollzogen werden. Bei anderen Baumaßnahmen soll das Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfpflicht bereits im Vorfeld eines Planfeststellungsverfahrens geklärt werden.

Dies führt zu einer großen Zeitersparnis seitens der Verkehrs- und Infrastrukturunternehmen, aber auch bei den Behörden. Positiv zu bewerten ist zudem die Freistellung von der Umweltverträglichkeitsprüfung bei Baumaßnahmen mit dem Ziel der Barrierefreiheit, die für den ÖPNV bis zum 1. Januar 2022 erreicht sein soll. Aber auch der neue Zuschnitt von behördlichen Zuständigkeiten und das Absenken von Gebühren bedeuten für die gesamte Branche erhebliche Entlastungen.

„Der nun vorliegende Gesetzesentwurf zur Planungsbeschleunigung enthält zahlreiche wirksame Verbesserungen für die Umsetzung der Bauvorhaben in unserer Branche. Dafür gilt unser Dank allen politischen Akteuren, allen voran den zuständigen Berichterstattern und verkehrspolitischen Sprechern der Koalitionsfraktionen, die daran maßgeblich mitgewirkt haben. Wir gehen davon aus, dass dieser Entwurf nun so vom Plenum des Deutschen Bundestags und vom Bundesrat schnell und ohne weitere Änderungen beschlossen wird“, so Ingo Wortmann abschließend.

Siehe auch: Schneller planen, früher bauen

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