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VRR plant Neuausschreibung der Haard-Achse

18.02.11 (Allgemein) Autor:Sven Steinke

Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) hat in einer Sitzungsvorlage angekündigt, den zum Dezember 2014 endenden Vertrag der „Haard-Achse“, erneut in einem Wettbewerbsverfahren zu vergeben. Das Vergabenetz mit den Linien RE 2 Münster – Düsseldorf und RB 42 Münster – Essen wurde bereits einmal in einer Ausschreibung vergeben. DB Regio NRW nahm im Dezember 2004 den Betrieb auf Grundlage eines neuen Vertrages auf.

Damals ersetzte das Unternehmen auf der Linie RE 2, die seinerzeit noch nach Mönchengladbach fuhr, modernisierte Silberlinge durch moderne Doppelstockwagen. Die Fahrzeuge wurden im Zuge der Ausschreibung besonders komfortabel ausgestattet. Die Triebzüge vom Typ 425 auf der Linie RB 42 wurden modernisiert und komfortabler ausgestattet. Beide Linien heben sich seit der Betriebsaufnahme vom übrigen Nahverkehr der Deutschen Bahn im VRR durch ihre Sauberkeit ab.

Nun planen der VRR und der Nahverkehr Westfallen-Lippe (NWL) eine erneute Ausschreibung der Linien. In der Vorlage ist allerdings statt der heute verkehrenden Linie RB 42 eine neue Linie RE 42 Mönchengladbach – Münster enthalten. Die Federführung mit 75% der Betriebsleistungen übernimmt der VRR. Entgegen früherer Planungen sollen die Linien RE 7 Krefeld – Köln – Rheine und RB 33 Wesel – Duisburg – Aachen nicht mit der Haard-Achse in einem Paket ausgeschrieben werden.

In der Ausschreibung soll den Bietern unter anderem das vom VRR entwickelte Fahrzeugfinanzierungsmodell angeboten werden. Bei dem System wählt der Betreiber die Fahrzeuge aus, der VRR finanziert die Fahrzeuge und stellt sie dem Verkehrsunternehmen zur Verfügung. Das hat den Vorteil, dass für die Verkehrsunternehmen die Investitionskosten erheblich gesenkt werden können und der VRR als öffentliche Einrichtung die Fahrzeuge zu sehr günstigeren Konditionen finanzieren kann. Das geringere Risiko für die Verkehrsunternehmen und die günstigen Finanzierungskosten führen zu Einsparungen, die für die Fahrgäste wieder in zusätzliche Angebotsausweitungen investiert werden können.

Der NWL beteiligt sich vorerst nicht an dem Modell, da die Herbeiführung der Entscheidungen und Beschlüsse während des kurzen Vorlaufs nicht mehr möglich ist. Der Geschäftsführer des im NWL maßgeblich an der Ausschreibung beteiligten Zweckverband SPNV Münsterland (ZVM) ist an den VRR mit dem Vorschlag herangetreten, dass der VRR bei Auswahl des Fahrzeugfinanzierungsmodells alle Fahrzeuge erwirbt.

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