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Abellio: Einigung in Mitteldeutschland

13.09.21 (Sachsen-Anhalt, Thüringen) Autor:Stefan Hennigfeld

Die Aufgabenträger Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH und das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr haben sich mit der Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH und dem vorläufigen Sachwalter auf ein langfristiges Konzept verständigt, das die Stabilität des Verkehrs auf beiden Abellio-Netzen gewährleistet. Das bedeutet Sicherheit für Fahrgäste und Personal gleichermaßen.

Demnach erfüllt Abellio den Verkehrsvertrag Saale-Thüringen-Südharz (STS) bis zum regulären Vertragsende Dezember 2030. Der Verkehrsvertrag Dieselnetz Sachsen-Anhalt (DISA) wird einvernehmlich zum Dezember 2023 beendet. Die Aufgabenträger werden diesen zügig neu ausschreiben, wobei der neue Betreiber zwingend auf bestehende Teile der Unternehmensstrukturen mit den vorhandenen Ressourcen wie Personal, Fahrzeuge, Werkstatt usw. zugreifen soll.

Damit kann die erforderliche Vergabezeit verkürzt und ein regulärer Übergang gewährleistet werden. Die Aufgabenträgerorganisationen werden dazu kurzfristig Gespräche mit den Marktteilnehmern führen. Abellio wird an dem Vergabeverfahren zum Verkehrsvertrag DISA nicht teilnehmen.

Thüringens Verkehrsminsterin Susanna Karawanskij (Linkspartei): „Wir haben eine Zukunftsperspektive für die Abellio-Beschäftigten und Fahrgäste erarbeitet. Ich bin optimistisch, dass wir in den nächsten Wochen eine vertragliche Einigung mit Abellio und den weiteren Aufgabenträgern erzielen können.“

Am 30. Juni ist vom Amtsgericht Berlin auf Antrag für die Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH ein eigenverwaltetes Schutzschirmverfahren eröffnet worden. Ursache hierfür ist eine wirtschaftliche Schieflage des Unternehmens. Diese war insbesondere in den nicht mehr auskömmlichen Verkehrsverträgen begründet.

Vor dem Hintergrund dieses laufenden Verfahrens war es – auch zur Verhinderung einer insolvenzbedingten Betriebseinstellung – notwendig, eine positive Fortführungsprognose für das Unternehmen zu finden. Die ist erforderlich, damit der Betrieb weitergeführt und im Rahmen eines aufzustellenden Insolvenzplanes eine langfristige Lösung entwickelt werden kann.

Die beiden zuständigen Aufgabenträger Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH, Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, die ABRM mit dem Gesellschafter und dem Generalbevollmächtigten Lucas Flöther sowie der vorläufige Sachwalter Rainer Eckert verständigten sich unter Einbeziehung der anderen beteiligten Aufgabenträger nun grundsätzlich auf das folgende langfristige Konzept: Die Stabilität des Verkehrs für Fahrgäste und Personal ist für beide Netze abgesichert.

Eine Anpassung der Verkehrsverträge Saale-Thüringen-Südharz (STS) und Dieselnetz Sachsen-Anhalt (DISA) erfolgt nur insoweit, wie dies durch Baumaßnahmen und weitere spezielle Qualitätsthemen begründet und rechtlich zulässig ist. Dies betrifft die Anpassung von Minderungsregeln und von im Zusammenhang mit Baumaßnahmen stehenden Aufwendungen. Die Aufgabenträger werden dies – gleiche Sachverhalte und Vertragsstrukturen vorausgesetzt – auch auf andere vertraglich gebundene Eisenbahnverkehrsunternehmen anwenden.

Der Verkehrsvertrag STS wird bis zum regulären Vertragsende Dezember 2030 erfüllt; der Gesellschafter gibt dazu eine zusätzliche Patronatserklärung ab. Der Verkehrsvertrag DISA wird zum Dezember 2023 beendet. Die Aufgabenträger werden diesen zügig neu ausschreiben, wobei der neue Betreiber auf Teile der Unternehmensstruktur mit den vorhandenen Ressourcen wie Personal, Fahrzeuge, Werkstatt usw. zugreifen soll und diesen Zugriff erhält.

Damit kann die erforderliche Vergabezeit verkürzt und ein regulärer Übergang zu Dezember 2023 umgesetzt werden. Dies gibt auch Mitarbeitern des Unternehmens eine möglichst hohe Sicherheit, dass ihre Arbeitsplätze gesichert werden und der Betrieb nahtlos von einem anderen Betreiber fortgesetzt werden kann. Die Aufgabenträgerorganisationen werden zum Verfahren kurzfristig in einen offenen Dialog mit den Marktteilnehmern eintreten.

Im nächsten Schritt wird das Konzept in den Insolvenzplan überführt und muss vom vorläufigen Gläubigerausschuss beschlossen werden. Sichergestellt ist damit auch bei der verfahrenstechnisch automatisch folgenden Einleitung des regulären Hauptverfahrens in Eigenverwaltung zum 1. Oktober 2021 die Aufrechterhaltung des Verkehrs und die Zahlung von Löhnen und Gehältern. Alle Beteiligten verfolgen das Ziel, dass das Unternehmen dieses Verfahren zum Frühjahr 2022 wieder verlassen kann.

Siehe auch: Weitere Erhaltungsperspektiven eröffnen

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