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Mehr Tempo beim Infrastrukturbau

03.08.18 (Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Das Bundeskabinett hat vor der Sommerpause den von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) vorgelegten Entwurf für ein Planungsbeschleunigungsgesetz beschlossen. Es strafft die Planungs- und Genehmigungsverfahren beim Aus- und Neubau von Verkehrsinfrastruktur. Das Gesetz besteht aus vier Kernelementen. Es sollen Doppelprüfungen vermieden und Schnittstellen reduziert werden.

Scheuer: „Wir machen mehr Tempo beim Infrastrukturbau. Das Ziel lautet: Engpässe beseitigen und dabei keine Zeit verlieren! Unsere Rekordmittel sollen schnell in konkrete Sanierungs-, Aus- und Neubaumaßnahmen fließen. Die Planungs- und Genehmigungsverfahren werden einfacher, effizienter, transparenter, und schneller. Wir wollen Doppelprüfungen vermeiden. Bürokratie abbauen, Transparenz und Digitalisierung bei der Bürgerbeteiligung stärken und den Klageweg zügiger abschließen.“

Dafür werden die Zuständigkeiten für Anhörungs- und Planfeststellungsverfahren beim Eisenbahnbundesamt gebündelt. Bei Schienenvorhaben soll das EBA, das für die Planfeststellung zuständig ist, auch das vorgelagerte Anhörungsverfahren übernehmen. Zudem soll die Verkehrsentwicklungsprognose verstetigt werden. Diese soll bei Schienenprojekten im Laufe des Genehmigungsverfahrens nur dann aktualisiert werden, wenn eine signifikante Zunahme des Verkehrs- und der Lärmbelastung (um mindestens 3 dbA) anzunehmen ist.

Darüber hinaus soll es effizientere Verfahren und vorläufige Genehmigung von vorbereitenden Maßnahmen geben: In bestimmten Fällen kann bereits vor Erlass des Planfeststellungsbeschlusses mit vorbereitenden Maßnahmen oder Teilmaßnahmen begonnen werden. Dazu sollen Projektmanager ernannt werden. Die zuständigen Behörden können in Abstimmung mit dem Vorhabenträger und auf dessen Kosten einen Projektmanager einsetzen, der sie bei der Durchführung des Anhörungsverfahrens unterstützt.

Es soll zudem mehr Transparenz und Digitalisierung der Bürgerbeteiligung geben: Der Vorhabenträger wird verpflichtet, ergänzend zu den geltenden Bekanntmachungsregelungen alle Planungsunterlagen im Internet zu veröffentlichen. Zudem gibt es heute schon regelmäßig Bürgerveranstaltungen, an denen sich Anwohner beteiligen und Vorschläge machen können.

Zuletzt sollen Gerichtsverfahren zügig abgeschlossen und auf eine Instanz beschränkt werden. Im Bereich der Schiene wird die bereits bestehende Liste der Vorhaben, für die das Bundesverwaltungsgericht einzige Gerichtsinstanz ist, fortgeschrieben. Verspätete Vorbringen werden zudem generell zurückgewiesen.

Die zur Begründung einer Klage dienenden Tatsachen und Beweismittel müssen innerhalb einer Frist von zehn Wochen ab Klageerhebung beigebracht werden. Das Gericht hat verspätetes Vorbringen der Klägerseite unberücksichtigt zu lassen, wenn diese die Verspätung zu vertreten hat. Mehrjährige Prozesse durch viele Instanzen sollen daher der Vergangenheit angehören.

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