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EU-Parlament: Verbesserungen der Lenk- und Ruhezeiten im Reiseverkehr

05.07.12 (Allgemein) Autor:Jürgen Eikelberg

Am 03. Juli hat das Europäische Parlament (EP) über den Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zur Einführung eines neuen digitalen Kontrollgeräts abgestimmt und dabei auch viele wichtige Schritte hin zu eigenständigen Sozialvorschriften für den Personenverkehr unternommen. Die Änderungsanträge zu dringend notwendigen Verbesserungen bei den Lenk- und Ruhezeiten wurden nach zahlreichen und intensiven Gesprächen des bdo und seiner Landesverbände in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht und werden die Rahmenbedingungen, insbesondere im Reiseverkehr, zukünftig nachhaltig verbessern.

Die Abgeordneten haben erkannt wie notwendig eigenständige und verbesserte Sozialvorschriften für den Personenverkehr sind. Dies zeigt die Tatsache, dass sie das Thema jetzt im Zusammenhang mit dem Digitalen Kontrollgerät aufgegriffen haben und nicht abwarten wollen bis die EU-Kommission die Initiative ergreift.

Die Pausenregelung wird flexibilisiert. Demnach „hat ein Fahrer, der im Personenverkehr eingesetzt ist, nach einer Lenkdauer von viereinhalb Stunden eine Pause von wenigstens 45 Minuten einzulegen. Diese Unterbrechung kann durch mehrere Unterbrechungen von jeweils mindestens 15 Minuten ersetzt werden.“ Vorher war eine Aufteilung nur in zwei Blöcken von 15 und 30 Minuten möglich.

Von überragender Bedeutung für die Branche sind die erreichten Verbesserungen der Zwölf-Tage-Regelung. Unsinnige Einschnitte und Benachteiligungen wurden zurückgenommen. Busfahrern ist es wieder möglich „die wöchentliche Ruhezeit auf bis zu 12 aufeinander folgende 24-Stunden-Zeiträume nach einer vorhergehenden regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit unter folgenden Voraussetzungen zu verschieben:

  • a) nach der Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung nimmt der Fahrer eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit;
  • b) innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen sind insgesamt 140 Stunden Wochenruhezeit einzuhalten.“ […]“

Im Klartext heißt das, dass zwölftägige Reisen auch mit wechselnden Gruppen wieder möglich sind und es zur Inanspruchnahme der Regelung keines Aufenthaltes mehr von mindestens 24 Stunden im Ausland bedarf.

Der bdo hatte die Benachteiligung des innerdeutschen Tourismus lange angemahnt und für eine entsprechende Anwendbarkeit der 12-Tage-Regelung auch auf den rein nationalen Gelegenheitsverkehr gekämpft.

Christiane Leonard, Hauptgeschäftsführerin des bdo, hierzu: „Unser Einsatz für die Bustouristik hat Früchte getragen und darauf können wir Stolz sein. Nach solchen Etappenzielen lehnen wir uns aber nicht zurück, sondern machen weiter Druck, um die Unternehmen in der Touristik von unsinnigen Gängeleien durch den Gesetzgeber zu befreien.“

Der im Vorfeld zu dieser wichtigen Sitzung vielfach kolportierte „Neun-Stunden-Arbeitstag“ war hingegen kein inhaltliches Thema des Parlaments. Es war nie das Ziel, den Arbeitstag auf neun Stunden zu begrenzen. Die Aufregung ergab sich lediglich aus der deutschen Übersetzung von „daily work period“. Im Englischen bezieht sich dies auf die reine Arbeitszeit (Lenkzeit) und wurde fälschlicherweise mit Arbeitstag übersetzt, was im deutschsprachigen Raum zu berechtigter Sorge führte. Mit der korrigierten und klareren Übersetzung wurde diese ausgemerzt. Hier konnte der bdo allerdings schon lange entspannt sein, da dies bereits im August 2011 auf Anfrage durch die Kommission gegenüber dem bdo klargestellt wurde.

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