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Bundeskartellamt verhängt Bußgeld gegen Schienenkartell

06.07.12 (Allgemein) Autor:Stefan Hennigfeld

Das Bundeskartellamt hat am gestrigen Donnerstag (5. Juli) Bußgelder in Höhe von insgesamt 124,5 Millionen Euro gegen die Mitglieder des „Schienenkartells“ verhangen. Diese kommen aus den Unternehmen Thyssen, Vossloh und voestalpine. Es wurden über Jahre hinweg Preisabsprachen zu Lasten der DB Netz AG gemacht – und somit auch zu Lasten des Gesellschafters, der Bundesrepublik Deutschland.

Gerd Becht, Vorstand für Compliance, Datenschutz, Recht und Konzernsicherheit der Deutschen Bahn: „Mit den Bußgeldbescheiden steht jetzt zweifelsfrei fest, dass die DB über Jahre systematisch betrogen wurde. Wir erwarten von den am Kartell beteiligten Firmen einen vollständigen Ausgleich des Schadens. Auf Grundlage der Bußgeldbescheide werden wir unsere Ansprüche auf Schadensersatz durchsetzen, notfalls auch vor Gericht.“

Eisenbahninfrastruktur wird in Deutschland sowohl bei Neu- und Ausbauten als auch bei Ersatzinvestitionen öffentlich gefördert. Hier stehen verschiedene Programme bereit, die gewährleisten, dass der Bund sich an der Finanzierung seiner Verkehrsinfrastruktur beteiligt. Deshalb soll dieser auch den der Förderquote entsprechenden Anteil an den Regressforderungen erhalten. Becht: „Es ist also auch im Interesse des Steuerzahlers, dass die Kartellanten die durch das Kartell verursachten Schäden kompensieren.“

Insbesondere begrüßt die Deutsche Bahn, dass die Bußgeldbescheide trotz der hochkomplexen Sachlage in einem überschaubaren Zeitraum erstellt worden sind. Man hat bereits im Vorfeld erhebliche Vorarbeit bei der Schadensermittlung geleistet. Externe Ökonomen haben dazu über 1,5 Millionen Dokumente aus den Vergabe- und Beschaffungsvorgängen der letzten Jahre gesichtet.

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