Eisenbahnjournal Zughalt.de

Nachrichten über Eisenbahn und öffentlichen Verkehr

VDV fordert Infrastrukturrettungsgesetz

12.06.12 (Allgemein) Autor:Jürgen Eikelberg

Rund 1,1 Milliarden Euro ist der Investitionsbedarf für die Erneuerung U- und Straßenbahnstrecken in NRW. Das geht aus einem Gutachten hervor, welches die Landesgruppe NRW des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) bei den elf größten kommunalen Verkehrsunternehmen im Lande ermittelt hat. Dieses Summe müssen sie in die Sanierung von Tunneln, Gleisen, Bahnhöfen und Technik investieren. Über 800 Millionen Euro beträgt die Finazierungslücke, die letztendlich von den Kommunen zu tragen sein werden. Doch viele Kommunen haben das Geld schlicht und ergreifend nicht.

„Die Situation ist, ohne zu übertreiben, dramatisch. Und zwar sowohl für die betroffenen Unternehmen als auch für die Kommunen. Das, was wir als Verband schon seit Jahren immer wieder deutlich machen, wird mit diesem neuen Gutachten leider mehr als bestätigt: Bund und Länder dürfen die Kommunen und Verkehrsunternehmen bei der Finanzierung ihrer Infrastruktur nicht im Stich lassen. Sonst drohen massive Einschränkungen im Leistungsangebot und wir geraten im deutschen Nahverkehr in eine qualitative Abwärtsspirale. Und das, obwohl wir gerade in Großstädten und Ballungsräumen deutliche Nachfragezuwächse haben“, so VDV-Präsident Jürgen Fenske.

Das Gutachten der Verkehrsberatung intraplan aus München zeigt, dass die betroffenen Verkehrsunternehmen bis 2016 jährlich allein über 180 Millionen Euro investieren müssten, um die Infrastruktur ihrer U- und Straßenbahnsysteme bedarfsgerecht zu erneuern. Tatsächlich finanzieren können sie aber nur etwa 48 Millionen Euro pro Jahr. Hinzu kommen etwa 40 Millionen Euro, die die Kommunen jährlich aufbringen müssen. Darin sind die Bedarfe für den Neu- und Ausbau der ÖPNV-Infrastruktur noch gar nicht enthalten. „Was bleibt, ist eine immense Lücke für deren Finanzierung überhaupt keine Basis besteht. Dafür muss die Politik eine verlässliche Lösung finden“, meint Fenske.

Bundesweit ist der Reinvestitionsstau bei der kommunalen ÖPNV-Infrastruktur inzwischen auf ca. 3 Milliarden Euro angewachsenen. Der VDV fordert deshalb ein Infrastrukturrettungsgesetz, das – auf fünf Jahre angelegt – jährlich 600 Millionen Euro zur Verfügung stellt. Darüber hinaus ist für die künftige Erneuerung der kommunalen ÖPNV-Infrastruktur ein Sicherungsgesetz erforderlich, das mit jährlich 330 Millionen Euro dotiert sein muss.

In NRW muss auch massiv in die Fahrzeuge investiert werden

„Der ÖPNV braucht Planungssicherheit, sonst können zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen noch nicht mal die dringenden Sanierungsarbeiten finanziert werden, von Aus- oder Neubauprojekten ganz zu schweigen“, erklärt Dirk Biesenbach, Vorsitzender der VDV-Landesgruppe NRW.

Zwar gehören Teile der U- und Straßenbahnsysteme wie z. B. Tunnel und U-Bahnhöfe den Kommunen und müssen dementsprechend auch durch diese finanziert werden. Der Verband bezweifelt jedoch, dass die Kommunen dies leisten können. „Wir haben ja kürzlich gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag nochmals darauf hingewiesen, dass die vorhandenen Bundesmittel für den Neu- und Ausbau kommunaler Verkehrsinvestitionen von 1,335 Milliarden Euro auf 1,96 Milliarden Euro jährlich erhöht werden müssen, weil sonst deutschlandweit ein noch größeres Finanzierungsloch droht. Ein Abschmelzen dieser Neu- und Ausbaumittel, so wie vom Bundesfinanzministerium geplant, wäre für die Infrastruktur der Städte fatal, denn viele Kommunen könnten eine zusätzliche finanzielle Belastung in diesem Ausmaß nicht schultern“, so Fenske.

Neben den Investitionen in die bauliche Infrastruktur müssen die fürs Gutachten befragten Verkehrsunternehmen in NRW in den kommenden Jahren auch massiv in neue Fahrzeuge investieren. Das Alter der U- und Straßenbahnen liegt bei etwa 18 Jahren und damit schon heute deutlich über dem technisch-wirtschaftlich sinnvollen Durchschnitt von 15 Jahren. Von insgesamt 1.407 Fahrzeugen, die in den elf Unternehmen im Einsatz sind, haben 178 Fahrzeuge eine Nutzungsdauer von 30 Jahren bereits überschritten.

„Für die Überarbeitung bzw. das Redesign und für Ersatzbeschaffung bei den Fahrzeugflotten müssen die Unternehmen in NRW bis 2016 nochmal ca. 630 Millionen Euro aufwenden. Bis zum Jahr 2025 sind sogar 1,62 Milliarden Euro für Investitionen in den Fahrzeugpark notwendig. Und wir sprechen hier nur von U- und Straßenbahnen, die Busflotten sind dabei noch gar nicht berücksichtigt“, so Biesenbach abschließend.

Kommentare sind geschlossen.