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Vestische Straßenbahn: 532 Unpünktlichkeitsentschädigungen in einem Jahr

15.05.12 (VRR) Autor:Stefan Hennigfeld

Ein Jahr nach der Einführung der Pünktlichkeitsgarantie in der Kooperation östliches Ruhrgebiet (KöR) hat man bei den Vestischen Straßenbahnen Bilanz gezogen: In 532 Fällen musste der Fahrpreis wegen Verspätung erstattet werden. Das waren ein bis zwei Kunden am Tag. „Das ist ein erstaunlich guter Schnitt und zeigt, dass die Busse der Vestischen in der Regel sehr pünktlich unterwegs sind“ sagt Pressesprecher Norbert Konegen.

Besonders häufig betroffen ist die Linie SB 16 von Dorsten über Bottrop nach Essen. Hier gab es 73 Anträge auf Fahrgelderstattung. Der Bus fährt über eine Strecke, die bei einer durch Stau verstopften A 2 gern als Ausweichroute genutzt wird. Mit deutlichem Abstand folgt die Linie 220 von Recklinghausen über Sinsen nach Marl ZOB. Hier gab es 31 bearbeitete Anträge. Alle Anträge auf Rückzahlung wurden positiv beschieden. Für das Unternehmen ist das ein Zeichen, wie verantwortungsbewusst die Kunden damit umgehen.

Wenn der Bus mehr als zehn Minuten Verspätung hat, erhalten die Kunden ihr Geld zurück. Bei Monatskarten gibt es 2,40 Euro bei Erwachsenen und 1,40 Euro bei Kindern. Das entspricht dem Preis eines Einzeltickets der VRR-Preisstufe A. Dies ist bis zu zehn mal im Monat möglich – wer also auf dem Weg zur Arbeit mit einer unzuverlässigen Buslinie zu kämpfen hat, kann bis zu 24 Euro erhalten.

Verspätungen müssen innerhalb von drei Tagen geltend gemacht werden und der Rückzahlungsbetrag muss innerhalb von drei Monaten im Kundencenter abgeholt werden. Anträge liegen in den Kundencentern aus, können aber auch im Internet heruntergeladen oder telefonisch gestellt werden. Die Auszahlung erfolgt unabhängig davon, wer den Bus oder die Bahn betreibt, in den Kundencentern aller KöR-Mitgliedsunternehmen. Das sind neben der Vestischen die HCR, die Bogestra und die Dortmunder Stadtwerke.

Bild: Vestische Straßenbahnen GmbH

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