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„Kleine Regiobahn“ durch Vandalen zerstört

15.05.12 (Allgemein) Autor:Jürgen Eikelberg

Am Samstag, dem 12. Mai 2012 wollte die Regiobahn in einer kleinen Feierstunde auf dem Spielplatz in Mettmann-Stadtwald die „Kleine Regiobahn“ an die Kids übergeben. Mit viel Mühe und Zeitaufwand hatten Mitarbeiter der Regiobahn und einiger Kleinunternehmer aus Mettmann eine Regiobahn-Nachbildung für unsere kleinen Bürger gebaut. Die „Kleine Regiobahn“ wurde am Freitag auf dem Kinderspielplatz am Stadtwald von den Erbauern aufgestellt. Die offizielle Einweihung und Übergabe des Spielgerätes an die Stadt Mettmann sollte am Samstag um 14.00 Uhr erfolgen. „Unsere Kinder sollen sich schnell an die Nahverkehrsfahrzeuge gewöhnen“, so Geschäftsführer Joachim Korn von der Regiobahn GmbH.

Leider wurde die Regiobahn am Samstagmorgen von einer unverständlichen und traurigen Nachricht überrascht. In den Abend- oder Nachtstunden waren Vandalen auf dem Spielplatz aktiv und haben schon ein Seitenteil der Regiobahn herausgetreten. Nicht nur für Joachim Korn, sondern für alle Menschen in der Region ist diese Tat nicht nachvollziehbar.

Warum machen diese Menschen so etwas?

Warum stören diesen Menschen die Spielgeräte unserer Kleinen?

Wie lange muss die Gesellschaft diese Zerstörer noch ertragen?

Wann helfen die Politiker den Bürgern?

Diese Fragen wurden am Samstag von Kindern und ihren Eltern gestellt.

Beschädigung und Zerstörung von Gemeineigentum ist vielfach zu bemerken. Die Täter denken sich nichts dabei, möglicherweise macht es ihnen Spaß. Doch dieser „Spaß“ ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Gemäß § 303 StGB (Strafgesetzbuch) kann das mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet werden. Natürlich ist auch eine Geldstrafe vorgesehen. Übrigens, auch Geldstrafen sind mit „Ersatzfreiheitsstrafen“ verbunden, wenn sie nicht gezahlt werden.

Leider wird das Gesetz, wenn die Täter dann überhaupt gefasst werden, zu lasch angewendet. Die meist jugendlichen Täter erhalten ein paar Sozialstunden, die Eltern müssen im schlimmsten Fall Schadenersatz zahlen. Da dies viele gar nicht können, bleibt die Allgemeinheit auf den Kosten sitzen.

Hier muss ein Umdenken auch bei den Gerichten einsetzen. Die Sanktionsmöglichkeiten sind ausreichend, sie müssen nur ausgeschöpft werden, auch im Jugendstrafrecht.

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