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Pro Bahn kritisiert Fußball-affine Gewalt im ÖPNV

18.05.12 (Verkehrspolitik, VRR) Autor:Stefan Hennigfeld

Nachdem Fußballanhänger in dieser Woche nach einem Relegationsspiel in Düsseldorf einmal mehr einen hohen Sachschaden verursacht haben, weist der Fahrgastverband Pro Bahn darauf hin, wie spürbar die Beeinträchtigungen für normale Bahnkunden sind. Gewalt und der kommerzielle Fußball sind eng miteinander verwandt – längst nicht mehr nur im Stadion, sondern auch auf dem Hin- und Rückweg.

Mittlerweile sind auch Fernverkehrszüge regelmäßig betroffen. Auch das Zünden bengalischer Feuer in Bahnhöfen von stark alkoholisierten Fußballzuschauern gehört, so der Fahrgastverband, längst zur Tagesordnung. Die Störungen verursachen hohe volkswirtschaftliche Schäden, denn die Fahrzeitverlängerungen, die durch Sachbeschädigungen Wochenende für Wochenende entstehen belaufen sich pro Zug teilweise auf über eine Stunde – vor allem Geschäftsreisende sind stark beeinträchtigt.

Aus diesem Grund fordert Pro Bahn deutlich stärkeren Polizeieinsatz, insbesondere an Bahnhöfen und in den Zügen sowie ein konsequentes Alkoholverbot in öffentlichen Verkehrsmitteln. Man verweist auf den Erfolg des absoluten Alkoholverbotes der Metronom Eisenbahngesellschaft. Aber auch „erhebliche ordnungsrechtliche Mittel“, speziell im Bereich der Anreise- und Aufenthaltsverbote werden gefordert. Man verzichtet allerdings darauf, über die Finanzierungsfrage zu sprechen. Die in der Bundesliga tätigen Fußballfirmen müssen sich nicht an den Kosten, die ihre Großveranstaltungen verursachen, beteiligen.

Im Gegenteil: Erst in der letzten Woche bestellte der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) trotz desolater Finanzlage zahlreiche Sonderzüge für eine groß angelegte Meisterfeier der Borussia Dortmund GmbH & Co.KGaA. Zudem wies man darauf hin, dass man Kooperationspartnerschaften mit allen Fußballfirmen aus dem Verbundraum hat, die in der ersten und zweiten Bundesliga aktiv sind. Zuschauer können daher ohne Aufpreis mit öffentlichen Verkehrsmitteln in die Stadien fahren.

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