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VDV und BDO fordern schnelle Einigung beim Personenbeförderungsgesetz

10.11.11 (Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (BDO) fordern eine schnelle Einigung bei der geplanten Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes. Bereits am 26. August wurden gemeinsame Änderungsvorschläge ausgearbeitet, die vom Bundesrat in Teilen übernommen worden ist.

„Während der Regierungsentwurf vom August 2011 die Belange der Kommunen und ihrer Verkehrsunternehmen völlig vernachlässigt, ist der Entwurf des Bundesrates wiederum zu seinseitig auf die Aufgabenträger gerichtet“, so VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff, der erst in diesem Jahr aus der Politik zum Verband wechselte.

Christiane Leonard, Hauptgeschäftsführerin des BDO: „Der gemeinsame Vorschlag von VDV und BDO bietet sich als Kompromiss zwischen beiden Positionen an. Er muss auch zum Schutze eigenwirtschaftlicher Verkehre exakt und nicht nur teilweise umgesetzt werden. Die Bundesregierung sollte ihre jetzt anstehende Antwort auf die Bundesratsbeschlüsse nutzen und den Verbändevorschlag zum Nahverkehrsplan aufgreifen.“

Darüber hinaus fordert man ausdrücklich das Recht auf Direktvergaben. Der VDV strebt bereits eine Eisenbahnrechtsänderung an, und auch im kommunalen ÖPNV sollen die Möglichkeiten der EU-Verordnung 1370/07 genutzt werden. Darüber hinaus, so Oliver Wolff, „muss es möglich sein, kleinere Aufträge an mittelständische Unternehmen direkt zu vergeben.“

Wolffs Interpretation der EU-Verordnung ist dabei jedoch ein wenig kurz gegriffen: Zwar sind Direktvergaben vorgesehen, jedoch muss der Aufgabenträger im Vorfeld ein offenes Interessenbekundungsverfahren durchführen. Die Direktvergabe muss ein Jahr vorher im Europäischen Amtsblatt angekündigt werden. Dann hat jeder interessierte Bieter das einklagbare Recht, sich in die Verhandlungen einzuschalten. Der Aufgabenträger ist dann verpflichtet, dem wirtschaftlichsten Bieter den Zuschlag zu erteilen.

Direktvergaben, ob im Stadtbusverkehr oder im SPNV, sind ohne ergebnisoffene Marktevaluierung rechtswidrig, ganz gleich, wie die nationale Gesetzgebung in Deutschland dabei aussieht. Einzig die Inhouse-Vergabe ist ohne weiteres möglich: Kreise oder kreisfreie Städte können ihre ÖPNV-Leistungen durch Eigenbetriebe erbringen lassen. Hierbei stellt sich jedoch immer öfter die Frage, welche Unternehmen so überhaupt geschützt werden können.

Ein Eigenbetrieb darf ausschließlich auf dem Gebiet der Besitzer fahren, nicht woanders an Ausschreibungen teilnehmen und die Subunternehmerquote ist strittig. Man darf also gespannt sein, wie viele Gerichtsverfahren erforderlich sein werden, wenn das PBefG verabschiedet ist. Richterrecht entsteht immer dann, wenn das Primat der Politik nicht ausreichend genutzt wird.

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