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Landesverkehrsministerium – Stuttgart 21-Ausstieg wäre finanziell vertretbar

03.11.11 (Stuttgart) Autor:Niklas Luerßen

Nach einem heute von Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) vorgestellten Gutachten würden auf das Land im Falle eines Ausstiegs aus dem Bahnprojekt Stuttgart 21 (S 21) lediglich Schadensersatzansprüche von ungefähr 350 Millionen Euro zukommen. „Die Zahlen belegen, dass der Ausstieg aus S 21 finanziell zu vertretbaren Konditionen möglich und verkehrs- wie haushaltspolitisch vernünftig ist“, sagte Hermann heute in Stuttgart. 

So seien in der Summe bislang angefallene Planungs- und Baukosten, ein Anteil an den abgeschlossenen und demnächst noch anstehenden Vergaben und ein sogenannter Risikozuschlag von 37 Millionen Euro enthalten. Er bezeichnete die von den Projektbetreibern und Befürwortern kommunizierten 1,5 Mrd. Euro als „Horrorzahlen“, die nur dazu dienen würden, vor der Volksabstimmung Wähler zu verunsichern.

Der mit dem Gutachten betraute Wirtschaftsprüfer von der Märkischen Revision, Hans-Henning Schäfer, unterschied dabei zwischen Ausstiegskosten und Ersatzansprüchen. Dabei wurden Ausstiegskosten in Höhe von 453 Millionen Euro ermittelt, allerdings sind davon nur 350 Millionen Euro Ersatzansprüche der Bahn, für die das Land möglicherweise zahlen müsse. Der Rest geht auf das Konto der Bahn. Bei den Berechnungen der Bahn sind in den Ausstiegskosten von 1,5 Mrd. Euro auch eine Rückabwicklung des Grundstücksgeschäft zwischen Bahn und Stadt aus dem Jahr 2001 in Höhe von 708 Millionen Euro (459 Millionen Euro Verkaufspreis plus jährliche 5,5% Zinsen) enthalten. Diese Rückabwicklung sei für die Bahn zwar „unerfreulich“, ist aber kein ersatzpflichtiger Schaden für das Land, da hier nur das Geschäft rückabgewickelt (gewandelt) und die Bahn für das Geld den verkauften Wertgegenstand – das Gelände – zurückerhalten würde.

Nach Hermanns Überzeugung trägt dieses Gutachten zur Versachlichung dieser Debatte bei. Der SPD-Fraktionschef Claus Schmiedel bezeichnete es hingegen als „Pseudo-Gutachten“ und „kein Gut-, sondern ein Schlechtachten“. Er zweifelt das Anfallen von Kosten lediglich in einer niedrigen dreistelligen Millionenhöhe an und kritisiert, dass Hermann nicht für die gesamte Landesregierung spreche.

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