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S-Bahn Berlin: Mofair fordert gemeinsame Vergabe- und Fahrzeugstrategie

04.03.11 (Allgemein) Autor:Jürgen Eikelberg

Investitionen in Neufahrzeuge müssen abgesichert werdenDer Privatbahnverband Mofair e.V. unterstützt die Weigerung von Bahnchef Rüdiger Grube, neue Triebzüge für die S-Bahn Berlin anzuschaffen, ohne dass es eine vertragliche Grundlage für die Verkehrsdurchführung nach 2017 gibt. Für Mofair-Präsident Wolfgang Meyer ist das jedoch auch ein Beweis dafür, dass die Fahrzeugstrategie des Bundesverkehrsministeriums „grandios gescheitert“ sei.

Meyer beruft sich dabei auf Presseberichte, wonach die Politik die Bahn dazu bewegen wollte, auf eigene Rechnung und eigenes Risiko neue Züge zu beschaffen und diese dann, falls die Ausschreibung verloren geht, an den neuen Betreiber zu verkaufen. Meyer befürchtet jedoch, dass dies letztlich dafür gesorgt hätte, dass die Chancen der Deutschen Bahn bei einer Ausschreibung im Vergleich zu den Wettbewerbern unverhältnismäßig groß würde.

Nach dem letzten Urteil des Bundesgerichtshofes, wonach Direktvergaben an private Eisenbahnverkehrsunternehmen nicht mehr möglich sind, komme man in Berlin und Brandenburg nicht um eine Ausschreibung herum. Dies gilt sowohl für die Deutsche Bahn als auch für die Privaten.

Meyer: „Es kann nicht angehen, dass beide Länder den Kopf in den Sand stecken und solange die Zeit verstreichen lassen, bis sie keine Entscheidung über die Fahrzeugstrategie mehr treffen können.“ „Auch das würde der Deutschen Bahn in die Hände spielen, weil Wettbewerber neue S-Bahn-Fahrzeuge bald bestellen müssen, da es sie nicht von der Stange gibt.“

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Es sei daher notwendig, die Fahrzeug- und Vergabestrategie miteinander zu verknüpfen. „Andernfalls“, so Meyer, „könnte die S-Bahn-Vergabe ab 2017 Berlin und Brandenburg auf die Füße fallen, so wie dem Land Nordrhein-Westfalen.“ Im Hause Mofair interpretiert man das BGH-Urteil dahingehend, dass der Aufgabenträger verpflichtet sei, die S-Bahn in Teilnetze und Ausschreibungslose aufzuteilen.

In jedem Fall kündigte Wolfgang Meyer an, dass die Privatbahnen die neue Vergabe der S-Bahn Berlin im Auge haben und im Falle eines Falles juristische Schritte einleiten werden. Angesichts des jüngsten BGH-Urteils sieht Meyer einen hervorragenden Rechtsstand für Privatbahnen.

Die Anschaffung neuer Fahrzeuge könne, so Mofair, sowohl über die Eisenbahnverkehrsunternehmen als auch über den Aufgabenträger laufen. Darüber hinaus „liegen Mofair Angebote von privater Seite vor, die bereit sind, die Fahrzeuge zu beschaffen und den Verkehrsunternehmen zur Verfügung zu stellen.“

Ein neues Fahrzeugbeschaffungs- und Finanzierungsmodell nennt Meyer dabei nicht. Es wird derzeit erstmals im VRR angewandt: Die Eisenbahnverkehrsunternehmen bestellen die Züge und treten der Waggonbauindustrie gegenüber als Auftraggeber auf. Danach verkaufen sie das Rollmaterial an den Aufgabenträger und mieten es von diesem zurück. So wird das unternehmerische Know-How der Bahngesellschaften mit der hohen Kreditwürdigkeit der öffentlichen Hand kombiniert.

Bild: Andreas Steinhoff

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