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DPMA beschließt Löschung der Wortmarke „S-Bahn“

15.02.11 (Allgemein) Autor:Jürgen Eikelberg

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) in München ist dem Antrag des Zweckverbandes Nahverkehr Leipzig (ZVNL) nachgekommen und hat die 1999 von der Deutschen Bahn angemeldete Wortmarke „S-Bahn“ gelöscht. Das Amt begründet die Entscheidung damit, dass eine S-Bahn Nahverkehrsdienstleistungen bezeichnet, die nicht zwingend von der DB AG erbracht werden.

Dadurch hat der ZVNL für den bundesweiten SPNV viel erreicht: Die DB AG darf von nun an nicht mehr von den Aufgabenträger und / oder Eisenbahnverkehrsunternehmen Gebühren verlangen, wenn diese ihre Leistungen als „S-Bahn“ bezeichnen. Dazu zählen auch Teilnahmen, wie z.B. „Mitteldeutsches S-Bahnnetz“ oder „Regio S-Bahn Bremen / Niedersachsen“. Damit können Zahlungen in Millionenhöhe an die DB AG entfallen und durch die öffentliche Hand im Sinne der Fahrgäste besser in Zugleistungen und Qualität investiert werden.

Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Deutsche Bahn diese Entscheidung nicht hinnehmen wird, sondern Beschwerden beim Bundespatentgericht (BPatG) einlegt. Das Verfahren wird dann zwischen zwölf und 18 Monaten dauern. Eine Entscheidung kann dann in jedem Fall noch vor dem Bundesgerichtshof angefochten werden.

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