Eisenbahnjournal Zughalt.de

Nachrichten über Eisenbahn und öffentlichen Verkehr

Der Müngstener steht weiter still – Kann man das Aboticket kündigen?

02.02.11 (VRR) Autor:Stefan Hennigfeld

Die Sperrung der Müngstener Brücke dauert länger und länger, seit November mittlerweile. Im März soll sie wieder befahrbar sein – frühestens. Für Pendler bedeutet das eine extreme Verschlechterung der Verkehrssituation. Der Busersatzverkehr verlängert die Fahrzeit ganz massiv, ebenso der „Umweg“ durch Wuppertal – und zwar auch dann, wenn diese längere Fahrt nicht extra kostet. Deshalb stellen sich vor allem Abokunden die Frage, ob und wie man das Ticket außerordentlich kündigen kann. Wer nicht zum Spaß mit dem Zug fährt, sondern weil er zur Arbeit, zur Schule oder zur Ausbildung muss, der ist auf einen zuverlässigen Betrieb angewiesen.

Wer nur zwischen Remscheid und Solingen pendelt, der hat in der Regel ein VRR-Aboticket. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Ticket von DB Regio, den Stadtwerken Solingen (SWS) oder den Stadtwerken Remscheid ausgestellt wurde – die Tarifbedingungen sind im ganzen VRR-Geltungsbereich die gleichen.

So kann man das Ticket jederzeit mit einer Frist von sechs Wochen ordentlich kündigen, wenn das Abo bereits mindestens ein Jahr bestand. Im ersten Jahr ist eine Kündigung regulär nur möglich, wenn man für die Monate, die das Abo bestand, die Differenz zwischen dem regulären Monatspreis und dem verbilligten Abopreis bezahlt.

Diese Regelung gilt auch für Leute, die z.B. aus Remscheid nach Leverkusen, Köln oder Bonn pendeln. Für solche Bahnkunden kommt zwar der VRS-Tarif zur Anwendung, der jedoch im Hinblick auf Aboregelungen und deren Kündigung dem VRR-Tarif gleicht.

In § 313 BGB ist eine außerordentliche Kündigung vorgesehen, wenn die Geschäftsgrundlage gestört wird oder wegfällt. Das könnte bei der ungeklärten Situation der Müngstener Brücke durchaus der Fall sein. Wenn man also außerordentlich kündigen will, wäre das eine mögliche Begründung. Wenn das Verkehrsunternehmen die Kündigung annimmt, ist man fein raus.

Sollte das Verkehrsunternehmen die Kündigung jedoch nicht anerkennen, muss man sich die Frage stellen, ob man es bei einem relativ geringen Streitwert wirklich auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen möchte, oder ob es nicht einfacher ist, den jeweiligen Differenzbetrag zu bezahlen.

Denn dann kommt man ohne Rechtsberatung und individuelle Betreuung nicht weiter. Dem Vernehmen nach jedoch werden Kunden auf dieser Relation jedoch aus den Abotickets rausgelassen – aus Kulanz, wie es heißt. Was aus PR-Sicht deutlich besser ist, als einen Prozess zu verlieren. Und auch billiger.

Nichtsdestotrotz gibt es Situationen – und die jetzige auf der Müngstener Brücke ist so eine – die für Fahrgäste nicht akzeptabel ist. Da ist selbst der tägliche Stau auf der A 1 und dem Kölner Ring das kleinere Übel. Und während der Zug in Solingen-Schaberg endet, haben Autofahrer damit kein Problem. Freie Fahrt für freie Bürger. Aber leider nicht mit der Bahn.

Kommentare sind geschlossen.