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VRR-Direktvergabe vor dem BGH

06.12.10 (Allgemein) Autor:Jürgen Eikelberg

In dieser Woche, am morgigen Dienstag (7. Dezember), wird sich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit der Frage befassen, ob die Direktvergabepolitik im VRR an die DB Regio NRW rechtmäßig war oder nicht. Konkret hat Abellio Rail, eine Tochtergesellschaft der niederländischen Staatseisenbahn, Einspruch gegen einen neuen Verkehrsvertrag eingelegt, den VRR und DB Regio untereinander ausgehandelt haben.

Hintergrund: Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR hat im Juni 2008 den großen Verkehrsdurchführungsvertrag mit der DB Regio NRW GmbH gekündigt und das Unternehmen per Auferlegung gezwungen, weiterhin zu fahren. Die Bahn allerdings hat vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen durchsetzen können, dass die Kündigung als unwirksam eingestuft wird. Der VRR hat die Sache im Berufungsverfahren an das Oberverwaltungsgericht Münster gegeben.

Unter Vermittlung des damaligen Landesverkehrsministers Oliver Wittke (CDU) konnte ein Kompromiss gefunden werden: Die DB verzichtet auf Gelder des VRR, während im Gegenzug die Vertragslaufzeiten insgesamt verlängert werden. Zwar können einzelne RE-Linien vorzeitig ausgeschrieben werden, insbesondere aber bei den S-Bahnen würde die DB exklusiv bis Ende 2023 alles behalten dürfen.

Dagegen hat Abellio Rail bei der Vergabekammer der Bezirksregierung Münster Einspruch eingelegt. Diese hat den Vertrag in ihrer Eigenschaft als Aufsichtsbehörde des VRR für nichtig erklärt, wogegen der VRR vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde eingelegt hat. Das Oberlandesgericht hält den Vertrag ebenfalls für nichtig, ist aber an ein anderslautendes Urteil des Oberlandesgerichtes Brandenburg aus dem Jahre 2003 gebunden, so dass nun der Bundesgerichtshof entscheiden muss.

Die rot-grüne Landesregierung Nordrhein-Westfalens wollte dem Verfahren mit einer Gesetzesvorlage zuvorkommen, die sie gemeinsam mit der schwarz-gelben Landesregierung Baden-Württembergs in den Bundesrat einzubringen plante: Demnach sollten Direktvergaben auch dann erlaubt werden, ohne dass im Vorfeld ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt werden muss. Im Klartext: Die beiden Landesregierungen wollten eine juristische Grundlage dafür schaffen, dass öffentliche Dienstleistungsaufträge in Geheimverhandlungen vergeben werden können.

Am letzten Freitag meldete das Handelsblatt, dass Abellio Rail überraschend seinen Einspruch zurückgezogen habe. Am darauffolgenden Samstag berichtete Spiegel Online, dass das Bundeskartellamt der DB ein Bußgeld angedroht habe, für den Fall, dass sie geheime Absprachen mit Abellio treffen würde.

Angesichts der Meldungen des Wochenendes kommt dem Fall eine besondere Brisanz zu: Sollte es tatsächlich Absprachen gegeben haben, möglicherweise gar mit dem VRR oder der Landesregierung, dann dürfte die Vergabepolitik der gesamten letzten Jahre einen üblen Beigeschmack haben.

Überhaupt wird der Fall wegweisend sein für die Vergabe von SPNV-Leistungen in den kommenden Jahren. Entweder, es wird Direktvergaben nach Belieben geben dürfen oder eine Pflicht zur Ausschreibung. Deshalb blickt die Branche so kurz vor Weihnachten mit Spannung nach Karlsruhe.

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