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Eisenbahnbundesamt bietet Lösung für fehlende Sicherheitsbescheinigungen

15.12.10 (Allgemein) Autor:Jürgen Eikelberg

Das Bonner Eisenbahnbundesamt hat in Kooperation mit dem Bundesverkehrsministerium und dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) eine unbürokratische Regelung für Sicherheitsbescheinigungen deutscher Eisenbahnverkehrsunternehmen getroffen. Alle EVU, deren Sicherheitszertifikat zum Jahresende ausläuft und ein neues bereits beantragt haben, können ihren Betrieb im neuen Jahr bis auf weiteres fortführen.

Im Vorfeld war lange Zeit unklar, ob die betroffenen EVU ihren Betrieb zum Jahresende würden einstellen müssen. Diese Problematik ist nun im Sinne der Verkehrsbetriebe gelöst worden. Dadurch wird aber gleichzeitig auch der akute Handlungsdruck für die Bonner Behörde gemindert.

VDV-Geschäftsführer Martin Henke ist zufrieden: „Wir sind froh, dass das Eisenbahnbundesamt lösungsorientiert daran gearbeitet hat, für die zahlreichen Unternehmen, die noch auf eine Erteilung der Sicherheitsbescheinigung nach neuem Recht warten, eine verlässliche Regelung zu finden, die länger als ein Jahr gilt. Auch das Bundesverkehrsministerium hat sehr unbürokratisch an einer Lösung mitgewirkt.“

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