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Stuttgart 21: Bonatz-Erbe legt Berufung ein

23.06.10 (Allgemein) Autor:Test Kunde

Der Erbe des Stuttgarter Architekten Paul Bonatz, Peter Dübbers, hat Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart eingelegt. In der Rechtssache geht es um die Abtragung der Seitenflügel des Stuttgarter Hauptbahnhofes anlässlich von Stuttgart 21. Das Landgericht hatte die Klage Dübbers´ am 20.März abgewiesen, da es der Ansicht der DB folgte. Gemäß dieser ist es keine Urheberrechtsverletzung, wenn im Rahmen der Neugestaltung des Bahnhofes die Seitenflügel abgetragen werden. Laut Aussage der DB hat dieser Rechtsstreit keine Auswirkungen auf die Bauarbeiten.

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