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SÖP erweitert Schlichtungsangebot

28.02.13 (Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland) Autor:Stefan Hennigfeld

Fahrten mit Bus und Bahn können von Verkehrsunternehmen wie auch von deren Kunden noch so gut geplant und organisiert sein: Es wird immer wieder zu Problemen kommen, die Anlass zur Beschwerde geben. Die Schlichtungsstelle Öffentlicher Personenverkehr (SÖP) ist künftig auch für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland zuständig. Bislang hat die Schlichtungsstelle Nahverkehr Mitte unmittelbar die Beschwerden der Fahrgäste aus den drei Bundesländern bearbeitet.

Jochen Erlhof, Geschäftsführer der Mainzer Verkehrsgesellschaft und Vorsitzender der Schlichtungsstelle Nahverkehr: „Wir haben uns zur Kooperation mit der SÖP entschlossen, weil wir erhebliche Vorteile hinsichtlich Qualität und Kosten der Schlichtungsarbeit sehen.“ Die SÖP wird das jeweilige Anliegen prüfen und einen Schlichtungsvorschlag zur einvernehmlichen und außergerichtlichen Streitbeilegung erarbeiten. Wenn dieser nicht angenommen wird, besteht noch immer die Möglichkeit einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Bundesweit ist die im Dezember 2009 gegründete und EU-notifizierte Schlichtungsstelle bereits für rund 200 Verkehrsunternehmen tätig, die ihren Kunden deren Tätigkeit kostenfrei anbieten. Reisende haben damit ab sofort die Möglichkeit, sich direkt an die SÖP zu wenden. Am einfachsten und schnellsten geschieht dies online (www.soep-online.de). Selbstverständlich kann die Kontaktaufnahme auch per Brief erfolgen: söp, Fasanenstraße 81, 10623 Berlin.

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