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Zerban: Kritik an der Bundesregierung

13.09.21 (Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Im aktuell vorgelegten Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Kostendeckung im öffentlichen Personennahverkehr wurde für 2018 eine – scheinbar – dramatisch geringere Kostendeckung des SPNV von nur noch 28,9 Prozent aus Fahrgeldeinnahmen suggeriert – nach 48,8 Prozent im Jahr 2016. „Diese Darstellung ist komplett falsch“, sagt Frank Zerban, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Schienennahverkehr.

„Bereits als Mitglied des Beirats, der die Erstellung des Berichts begleitet hat, habe ich auf diese völlig verkürzte Darstellung hingewiesen. Richtig ist: Am Kostendeckungsgrad des SPNV hat sich nichts verändert. Er liegt bei annähernd fünfzig Prozent. Gegenüber den Vorjahren wurden durch den Gutachter einzig die Buchungskonten neu zugewiesen und dadurch die Fahrgeldeinnahmen bei Bruttoverträgen jetzt faktisch als Zuschüsse deklariert“, so Zerban weiter. In Bruttoverträgen trägt der Besteller das Einnahmerisiko bei den Fahrgeldeinnahmen.

Bislang wurden die vereinnahmten Fahrgelder – richtigerweise – als Kostendeckungsanteil durch Fahrgeldeinnahmen ausgewiesen. Ab 2018 wird das für die interne Kostenzuweisung des Berichts verwendete Konto für die Abführung des Fahrgelds an die Besteller im Fahrgeld und nicht mehr im Bestellerentgelt ausgewiesen. Dadurch sinkt scheinbar der Kostendeckungsgrad, obwohl weder die Fahrgeldeinnahmen weniger noch die Belastungen höher geworden sind.

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