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GVFG: 260 Vorhaben angemeldet

06.09.21 (Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Für das aktuelle GVFG-Bundesprogramm 2021–2025 konnten durch die Länder aufgrund der erheblich verbesserten Förderbedingungen in diesem Jahr bereits insgesamt 266 Vorhaben zur Förderung angemeldet werden. Im Vergleich zum Jahr 2020 (127 Vorhaben) ist das eine Verdopplung der Vorhaben, im Vergleich zu den Jahren bis einschließlich 2019 nahezu eine Vervierfachung (2017: 72 Vorhaben, 2018: 74 Vorhaben, 2019: 73 Vorhaben). Länder und Vorhabenträger können bereits jetzt auf Grundlage des GVFG-Bundesprogramms 2021–2025 ohne Verzögerung die Arbeiten zur Planung und Umsetzung der Projekte beginnen.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU): „Unsere Maßnahmen beim ÖPNV wirken! Wir haben die Vorschriften überarbeitet und deutlich mehr Mittel für dringende Investitionen in den Neu- und Ausbau im Nahverkehr zur Verfügung gestellt. Das heißt: Deutlich mehr Geld zum Beispiel für den Bau neuer Straßenbahnlinien oder den Ausbau von U-Bahnen. Zugleich haben wir den Förderrahmen erweitert. Im Vergleich zum Vorjahr können die Länder jetzt mehr als doppelt so viele ÖPNV-Projekte anmelden, im Vergleich zur letzten Legislaturperiode sogar viermal so viele. Der Vorteil: Das Geld kommt schnell da an, wo es den größten Nutzen stiftet – damit die Bürger schon bald Verbesserrungen spüren.“

Mit den Mitteln aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) unterstützt das BMVI in erheblichem Maße Investitionen in den umweltfreundlichen schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr – trotz der originären Zuständigkeit der Länder und Kommunen für die Planung, Ausgestaltung, Organisation und Finanzierung. Die Mittel des GVFG dürfen u. a. verwendet werden für den Neu- und Ausbau von Verkehrswegen für z. B. Straßen-, Stadt- und U-Bahnen sowie Eisenbahnen. Verkehrsunternehmen, Städte und Kommunen können damit aber auch z. B. U-Bahnhöfe, Treppenaufgänge, Decken oder Tunnel grunderneuern.

Schienenvorhaben im Nahverkehr weisen zahlreiche gesellschaftliche, verkehrliche und gesamtwirtschaftliche Vorteile auf. Das BMVI hat die Fördergrundsätze weitreichend überarbeitet. Diese neuen Grundsätze legen die Basis für die umfassende Abbildung des Nutzens von Schieneninfrastrukturvorhaben des Nahverkehrs im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen. Somit wird der zügige, zweckmäßige Einsatz der bereitgestellten umfangreichen Bundesmittel für die verstärkte Förderung des Ausbaus des schienengebundenen ÖPNV bewirkt.

Das BMVI hat kürzlich Hinweise zur Auslegung der Fördertatbestände im novellierten GVFG an die Länder versandt. Damit wird den Vorhabenträgern ermöglicht, einfacher von den erleichterten Fördervoraussetzungen und den neuen Fördertatbeständen Gebrauch zu machen. Aufbauend auf den Fördergrundsätzen wird das etablierte Berechnungsverfahren zur Standardisierten Bewertung von Schieneninfrastrukturvorhaben im Nahverkehr weiterentwickelt.

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