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Fahrgastrechte – BMVI legt Entwurf vor

03.03.20 (Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Die Verordnung über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr (EU) Nr. 181/2011 gilt seit dem 1. März 2013; die ausgestaltende nationale Regelung – das EU-FahrgastrechteKraftomnibus-Gesetz (EU-FahrgRBusG) trat am 27. Juli.2013 in Kraft.

Dieses hat das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als nationale Durchsetzungsstelle benannt und das Bundesverkehrsministerium ermächtigt, durch Rechtsverordnung (ohne Zustimmung des Bundesrates) gebührenpflichtige Tatbestände und Gebührensätze zu bestimmen. Nach mehr als 6,5 Jahren macht das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) von dieser Ermächtigung nun Gebrauch und hat einen Verordnungsentwurf vorgelegt. Der komplette Entwurf, der vom Bundeskabinett beschlossen werden muss, ist hier zu finden.

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