VRS bringt Azubiticket auf den Markt
20.06.17 (go.Rheinland) Autor:Stefan Hennigfeld
Zum Start des neuen Ausbildungsjahres am 1. August sind Auszubildende im Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) mit dem neuen Azubiticket günstiger unterwegs: Das im freien Verkauf erhältliche Abo kostet monatlich 58,40 Euro und ist rund um die Uhr im erweiterten Netz des VRS gültig. Kaufen können das aber nicht nur Azubis, sondern auch Teilnehmer von Bundesfreiwilligendienst (BuFD), Freiwilligem Sozialen Jahr (FSJ) und Freiwilligem Ökologischem Jahr (FÖJ) mobil.
„Mit dem Azubiticket können wir endlich auch Auszubildenden ein in der Konzeption dem Jobticket vergleichbares und damit günstiges Angebot machen“, erklärt VRS-Geschäftsführer Wilhelm Schmidt-Freitag. „Der VRS ist der bisher erste Verbund in Nordrhein-Westfalen, der ein verbundweit gültiges Azubiticket anbietet. Das neue Abo ist an den Bedürfnissen und dem Budget der jungen Leute ausgerichtet. Es gilt dabei nicht nur für die Fahrten im Rahmen der Ausbildung, sondern auch für Fahrten in der Freizeit“, so Schmidt-Freitag weiter.
Das Ticket lässt sich zudem für Fahrten in die benachbarten Verbundräume Rhein-Ruhr und Aachen erweitern. Mit dem Einfach-Weiter-Ticket für 6,40 Euro pro Person und Fahrt kann der Geltungsbereich auf den gesamten Nachbarverbund ausgeweitet werden. Wer sein Azubiticket direkt für einen ganzen Monat auf den AVV ausdehnen möchte, muss dafür 60,40 Euro zusätzlich bezahlen. Für den VRR im großen Grenzverkehr kostet die Erweiterung 53,10 Euro. Wer ein Azubiticket hat, kann montags bis freitags ab 19 Uhr sowie ganztägig an Wochenenden und Feiertagen eine weitere Person, bis zu drei Kinder von 6 bis 14 Jahren und ein Fahrrad mitnehmen.
Außerdem ermöglicht das Azubiticket das Carsharing mit cambio und die Nutzung der KVB-Leihräder in Köln ohne monatliche Grundgebühr. In der Region stehen über 120 Carsharing-Standorte und in Köln über 1.400 Leihräder zur Verfügung. Die KVB-Leihräder sind dann in den ersten 30 Minuten pro Miete kostenlos. Bei beidem müssen die Nutzer allerdings mindestens 18 Jahre alt sein bzw. über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen. Diese muss bei der Erstanmeldung standardmäßig einmal vorgelegt werden.