Finanzdebatte in Baden-Württemberg
08.02.16 (Baden-Württemberg, Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld
Der baden-württembergische Städtetag und der VDV im Ländle kritisieren die ablehnende bzw. abwartende Haltung der grün-roten Landesregierung beim Thema Landes-GVFG. Vor dem Hintergrund, dass die bisherigen Mittel 2019 auslaufen werden, fehlt den Kommunen schon heute die Planungssicherheit für wichtige Projekte. Die erneute Ausweitung der Fördertatbestände des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes verstärkt das Problem der Mittelknappheit noch.
Als kritisch bewerten der Städtetag und der VDV unter anderem, dass nun auch kleinere Vorhaben wie Lärmschutzmaßnahmen außerhalb von Ortschaften oder der Ausbau des Rad- und Fußverkehrs aufgenommen wurden. „Der Ansatz des Landes, bei gleichbleibendem Fördervolumen möglichst viele kleine Maßnahmen zu fördern, wird zu Lasten der großen und sinnvollen Verkehrsprojekte gehen“, betont Gudrun Heute-Bluhm, Hauptgeschäftsführerin des Städtetags.
„Das halten wir vor dem Hintergrund der Mittelknappheit für äußerst fragwürdig“, bestätigt der VDV-Landesvorsitzende Wolfgang Arnold und betont: „Zudem sind zentrale Fördertatbestände für den Erhalt der bestehenden ÖPNV-Systeme, wie die Schienenfahrzeugförderung und Grunderneuerungsmaßnahmen bei der Infrastruktur zwar formal im Gesetz enthalten, aber nicht mit Mitteln hinterlegt. Hier liegen die großen Herausforderungen für die Zukunft, da dies Kommunen und Verkehrsunternehmen nicht alleine schultern können“.
Stattdessen wurden bereits im Jahr 2011 neue Fördertatbestände eingeführt, ohne notwendigerweise das Gesamtfördervolumen entsprechend zu erhöhen. Im Jahr 2013 folgte neben einer erneuten Ausweitung der Fördertatbestände eine generelle Absenkung der Förderquote von 75 auf 50 Prozent sowie die Einführung einer Festbetragsfinanzierung. „Der kommunale Eigenanteil an den jeweiligen Vorhaben hat sich durch diese Absenkung der Förderquote verdoppelt, was bereits jetzt die Leistungsfähigkeit vieler Kommunen und Verkehrsunternehmen übersteigt und damit das Aus für so manches Projekt bedeutet“, betont der VDV-Landesvorsitzende Wolfgang Arnold. „Schon diese Regelung bedeutet im Vergleich zu früher einen drastischen Rückschritt für die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur im Land. Zudem werden durch die neue Festbetragsregelung Finanzierungsrisiken einseitig auf die lokale Ebene verlagert.“
Das zur Verfügung stehende Fördervolumen beläuft sich aktuell auf 165,5 Millionen Euro, die Baden-Württemberg jährlich an Entflechtungsmitteln vom Bund erhält. Gleichzeitig macht man sich dafür stark, dass die hundert Millionen Euro, die derzeit aus dem Landeshaushalt in den SPNV fließen, nach der Erhöhung der Regionalisierungsgelder für den kommunalen ÖPNV genutzt werden. Damit sollen barrierefreie Ausbauten, Fahrzeuge und Rollmaterial etc. finanziert werden. Das Geld müsse in jedem Fall langfristig im ÖV-Gesamtsystem verbleiben statt anderweitig im Haushalt genutzt zu werden.