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Regionalisierungsgelder: Einigung steht aus

02.11.15 (Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Zwischen Bund und Ländern liegt zwar eine grundsätzliche Einigung über die Höhe der künftigen Regionalisierungsgelder vor, nicht aber über deren Verteilung. Der Bund wird ab 2016 insgesamt 8,0 Milliarden Euro im Jahr zur Verfügung stellen, wobei das Geld mit 1,8 Prozent dynamisiert ist. Die Verteilung soll jedoch nicht mehr nach den bisherigen Maßstäben erfolgen, sondern nach dem Ende 2014 erarbeiteten Kieler Schlüssel.

Die bisherige Verteilung richtet sich nach dem Jahresfahrplan von 1993, dem letzten der alten Bundesbahn. Damals wurde der Status Quo finanziert. Der Kieler Schlüssel setzt sich aus der Zahl der bestellten Zugkilometer und der Einwohnerzahl zusammen. Gemessen an den aktuellen Plänen drohen in Ost- und Mitteldeutschland jedoch erhebliche Einschränkungen, was die dortigen Länder auch zum Teil lautstark kritisiert haben. Zudem ist in diesem Zusammenhang mit Abbestellungen gedroht worden.

Dabei hat insbesondere die Delegation aus dem Freistaat Thüringen während der Gespräche der Ländervertreter darauf hingewiesen, dass man bereits mit den Kosten für die hohe Zahl an Asylbewerbern stark belastet sei und vor einem „Rechtsruck“ in der Gesellschaft gewarnt. Unabhängig von der Frage, wie der tatsächliche Wirkungszusammenhang zwischen Asylbewerbern und der Verteilung der Regionalisierungsgelder aussehen mag, war die Basis für Gespräche damit stark in Mitleidenschaft gezogen. Das zeigte sich auch in der Äußerung eines westdeutschen Vertreters, dass „der Osten“ nun genug „kassiert“ habe.

Nichtsdestotrotz haben sich die westdeutschen Länder sowie Brandenburg zwischenzeitlich auf einen Kompromiss geeinigt, wonach die für Ost- und Mitteldeutschland unangenehmsten Folgen zunächst abgemildert würden. Diesem haben die anderen Ostländer allerdings nicht zugestimmt. Das hat zu einer weiteren Eskalation der Sache beigetragen. Hinter vorgehaltener Hand heißt es, dass wenn der vorliegende oder ein anderer tragbarer Kompromiss nicht durch den Bund vermittelt werden kann, dass die Westländer in diesem Fall den Kieler Schlüssel durchstimmen, auch gegen den Willen der Ostländer.

Dabei wird noch einmal darauf hingewiesen, dass der Kieler Schlüssel bereits eine Kompromisslösung zugunsten von Ost- und Mitteldeutschland ist. Bei der Anwendung des Königsteiner Schlüssels, der üblicherweise zur Anwendung kommt, wenn es um die spezifische Belastung einzelner Bundesländer geht, stünden viele noch schlechter da. Bei der Erarbeitung des Kieler Schlüssels war das Ziel, allen Ländern insgesamt mindestens den Status Quo zuzugestehen.

Bei der Ausarbeitung gingen die Verkehrsminister jedoch davon aus, dass die Grundsumme ab 2016 8,5 Milliarden Euro beträgt und mit 2,8 Prozent dynamisiert wird. Das konnte man beim Bund nicht durchsetzen. Weiterhin wird spannend sein, inwieweit einige Ostländer die Finanzmittel möglicherweise aus dem eigenen Haushalt zur Verfügung stellen. Gerade weil Abbestellungen im großen Stil landespolitisch nur schwer durchsetzbar sein dürften.

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