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AVV: Hörmann lässt Vergabe überprüfen

06.11.14 (Bayern) Autor:Stefan Hennigfeld

Im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens lässt die Firma Hörmann Reisen GmbH derzeit von der Vergabekammer Südbayern die mit den bestehenden Verkehrsunternehmen geschlossenen Übergangsvereinbarungen und somit das Vorgehen des Augsburger Verkehrs- und Tarifverbundes zur stufenweisen, wettbewerblichen Vergabe der Verkehrsleistung im AVV-Regionalbusverkehr überprüfen. Nach Auffassung des Augsburger Verkehrs- und Tarifverbundes gefährdet das Unternehmen damit das Übergangskonzept der Stadt Augsburg, der Landkreise Augsburg, Aichach-Friedberg und Dillingen a.d.Donau, mit dem man besonderen Wert auf Mittelstandsförderung gelegt haben will.

Die Vergabe der Verkehrsleistung im AVV-Regionalbusverkehr geht einher mit der Anpassung des Personenbeförderungsgesetzes an das EU-Recht. Demnach sind unter bestimmten Voraussetzungen, wie sie im AVV gegeben sind, wettbewerbliche Vergabeverfahren verpflichtend. Dies hat auch die Regierung von Schwaben bestätigt. Bereits in 2011 wurde von den zuständigen Aufgabenträgern die Grundsatzentscheidung gefasst. Ein weiteres wichtiges Kriterium für diesen Weg ist, dass die Aufgabenträger zukünftig verstärkt die Entwicklung der Verkehre und der Qualität selbst steuern möchten, was im Rahmen der derzeitigen Vertragssituation nicht möglich ist. So erwarten sich die Aufgabenträger zukünftig sowohl mehr Spielraum bei der Gestaltung des ÖPNV als auch mehr Transparenz und Kalkulationssicherheit bei den Kosten. Nach Darstellung des AVV stand von Beginn an für die Aufgabenträger im Vordergrund, ein mittelstandsfreundliches Vergabeverfahren umzusetzen, bei dem auch für kleine und mittelständische Verkehrsunternehmen aus der Region eine reelle Chance besteht, sich nicht nur am europaweiten Vergabeverfahren zu beteiligen sondern auch einen Zuschlag zu erhalten. Pro Vergabestufe sollten etwa zwanzig Prozent der Leistungen wettbewerblich vergeben werden.

Alle sechs Jahre sollte eine Stufe stattfinden, sodass noch für (mindestens) dreißig Jahre der Markt teilweise abgeschottet bliebe. Die Firma Hörmann Reisen hat nach Angaben des AVV am 23. Oktober 2014 bei der Regierung von Oberbayern (Vergabekammer Südbayern) einen Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens (Übergangsvereinbarungen) gestellt. Der Antrag des Unternehmers zielt darauf ab, dass das Stufenkonzept und damit die geschlossenen Übergangsvereinbarungen nicht umgesetzt werden dürfen, was zur Folge hätte, dass zum 1. Januar 2016 alle AVV-Regionalbuslinien ausgeschrieben werden müssten. Damit stünden zu diesem Zeitpunkt alle AVV-Regionalbusunternehmen mit ihrer gesamten Verkehrsleistung im Wettbewerb. Die von den Aufgabenträgern beabsichtigten Maßnahmen zur Erhaltung von Marktstrukturen könnten somit nicht greifen. Das auf dreißig Jahre angelegte Konzept müsste dann erheblich beschleunigt werden – im Rahmen dessen, was der Gesetzgeber an Spielraum ermöglicht.

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