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RRX: Vergabebeschwerde zurückgewiesen

06.10.14 (VRR) Autor:Stefan Hennigfeld

In der letzten Woche hat die Vergabekammer in Münster die Vergabebeschwerde der DB Regio AG gegen die geplanten Ausschreibungsmodalitäten beim Rhein-Ruhr-Express zurückgewiesen. DB Regio hatte argumentiert, es könne dem Unternehmen nicht zugemutet werden, selbst keinerlei Einfluss auf die Qualität oder Verfügbarkeit des Rollmaterials zu haben, das sie aber braucht, um den Auftrag durchzuführen: Bei nicht gefahrenen Leistungen wird nicht bezahlt – auch wenn der Zug vielleicht wegen Wartungsfehlern oder Fehlbedienungen anderer Betreiber nicht verfügbar ist.

Wobei nach aktuellem Stand davon auszugehen ist, dass die Fahrzeuge jeweils einem Los fest zugeordnet werden, sodass der tägliche Fahrzeugtausch nicht stattfindet, vorausgesetzt, dass alle drei Lose an verschiedene Betreiber gehen – eine Losbeschränkung gibt es nicht, sodass es möglicherweise auch nur zwei verschiedene oder gar einen Betreiber gibt. Doch die Mietzahlungen, so DB Regio, für die Züge lassen sich nicht kürzen. Eine vernünftige Kalkulation sei daher kaufmännisch nicht durchführbar. Daran ändere die Tatsache auch nichts, dass man selbst bereits ein indikatives Angebot abgegeben habe. Obwohl man bereits pressewirksam versucht hat, einen Marktaustritt anzukündigen, ist man am laufenden Vergabeverfahren aktiv beteiligt. Dennoch sei die lange Vertragsdauer mit dem Hersteller (Lieferung, Wartung, Verlängerungsoption) insgesamt eine „überlange Vertragslaufzeit“, sodass hier ein Fall von Marktabschottung vorliege.

Die Vergabekammer hat jetzt entschieden, dass der Nachprüfungsantrag zulässig, aber in der Form unbegründet sei. Rechtsverstöße durch die Aufgabenträger seien „nicht ersichtlich“, wie es in der Entscheidung heißt. Solange keine „unerfüllbaren Anforderungen“ gestellt werden, die gegen die Grundsätze von Treue und Glauben verstoßen, gilt nach Ansicht der Vergabekammer die Vertragsfreiheit, wonach der Aufgabenträger das Recht hat, im Rahmen einer generellen Zumutbarkeit die Verdingungsunterlagen nach eigenem Ermessen zu gestalten. In einer marktwirtschaftlichen Ordnung wird es dann entweder viele oder wenige Bieter geben. Im Moment sind zahlreiche Akteure im laufenden Verfahren beteiligt, deutlich mehr als im bundesweiten Durchschnitt.

Die Kammer führt aus, dass DB Regio bereits im Rahmen der Beschwerde gezeigt hat, dass mögliche Vertragsrisiken, die beim Auftragnehmer liegen, bereits erkannt wurden, dies müsse man einpreisen. Unbeherrschbare Risiken seien nicht vorhanden. Brisant ist, dass ausgerechnet DB Regio regelmäßig schwere Kritik an der Fahrzeugbeschaffung durch die Aufgabenträger übt mit dem Argument, dass dadurch Risiken bei der öffentlichen Hand verbleiben, die eigentlich der Bieter zu tragen habe – in der Praixis sieht das dann aber anders aus. Bislang branchenunübliche Vergabemodalitäten seien, so die Kammer, nicht allein bereits aus diesem Grund nicht zumutbar. Somit kann die RRX-Vergabe wie bislang geplant weitergehen.

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